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Veröffentlicht am 21.04.2006 11:59:52
Die Probleme mit Telefon- und Internetrechnungen werden weniger. Die Telekom-Regulierungsbehörde RTR, offizielle Schlichtungsstelle bei Abrechnungsproblemen, meldet für das vergangene Jahr 3.646 Schlichtungsfälle - ein Rückgang von 20 Prozent gegenüber 2004.
Insgesamt hatten sich im Vorjahr 15.000 Personen für unterschiedlichste Anfragen telefonisch oder via Mail an die Schlichter gewandt. Erheblich reduziert haben sich die Probleme mit der Telekom Austria (TA) und Telekabel, während es bei den Mobilfunkbetreibern einen Anstieg bei den Verfahren gab.
Lob gab es jedoch für die gesamte Telekombranche, die sich zusehends kulanter zeigen würde. In etwa 50 Prozent der Schlichtungsfälle könne eine Einigung erzielt werden, so RTR-Chef Georg Serentschy vor Journalisten.
Unerfreulich sei jedoch die Entwicklung bei Auslands-Dialern. Diese kostenpflichtigen Einwählprogramme für das Internet sorgten für 499 Schlichtungsverfahren im Jahr 2005 - ein Jahr zuvor waren es lediglich 12 Fälle. Drastisch abgenommen haben hingegen die Probleme mit Inlands-Dialern: Die Zahl der Verfahren sank von 1.914 auf 465. Als Schutz vor Dialern empfiehlt Serentschy: Schutzsoftware, Tarifzonensperren für das Ausland und einen Breitbandanschluss (Dialer benötigen zur Einwahl einen Modemanschluss).
Stark zugenommen haben auch die Probleme mit eventtarifierten Diensten, sprich Gewinnspielen und Votings, insbesondere im Rundfunk. Hier würden die Medien aber in den meisten Fällen rechtskonform vorgehen, hieß es.
Taktung als Reizthema
Ein Reizthema, wenn auch nicht für Schlichtungsfälle, ist das Thema Taktung von Telefongesprächen. Im Regelfall werden die ersten 60 Sekunden eines Telefonates voll verrechnet, danach im 30-Sekunden-Takt kassiert - egal wie lange das Telefonat in Wirklichkeit gedauert hat. Dass ist laut Serentschy auch so in Ordnung, nur würden die Mobilfunkanbieter verstärkt die Taktfrequenzen ausdehnen. Sollte diese Entwicklung nicht wieder drehen, dann könnten gesetzliche Regelungen notwendig werden, so Serentschy.
Wenig hält der Regulator jedoch von der Festlegung von Höchstpreisen für den Endverbraucher. Dies müsse der Markt regeln - auch bei den Roaminggebühren. Hier gebe es einen Konsens der europäischen Regulatoren, dass nur die Vorleistungspreise geregelt werden sollen - also jene Tarife, die sich die Handynetzbetreiber untereinander verrechnen. Erst wenn hier kartellartiges Verhalten zu bemerken wäre, sollte auch bei den Kundentarifen eingegriffen werden.
Gute Nachrichten gibt es für Wertkartennutzer. Ab 1. Juli 2006 bieten die Mobilfunkbetreiber auch einen Einzelgesprächsnachweis an. Voraussetzung: Der Nutzer muss sich registrieren lassen, da Wertkarten anonym sind.
(apa)Ähnliche Artikel
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