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Veröffentlicht am 18.10.2006 12:49:18
Der Boom beim Online-Shopping lässt die Beschwerden über unseriöse Geschäftspraktiken nach oben schnellen. Jährlich gehen 2.200 Konsumentenanfragen beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) ein. Zwar werden dabei rund zwei Drittel aus Sicht der Konsumenten einer positiven "Lösung" zugeführt, der Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnte jedoch bei einer Pressekonferenz in Wien vor allem vor Vorauszahlungen. "Wir rechnen mit einer Flut von virtuellen Schnäppchen und Best-Price-Angeboten in der Weihnachtszeit", so Franz Floss, VKI-Geschäftsführer für die Bereiche Untersuchungen und Publikationen. Nach den Feiertagen würden dann die Beschwerden bei den Konsumentenschützern eintrudeln. Unter anderem bestünde bei manchen Waren das Risiko, das georderte Weihnachtsgeschenke erst zu Ostern einlangen.
Die häufigsten Beanstandungen beim Online-Shopping seien zu spät oder falsch gelieferte Waren bzw. Probleme bei der Durchsetzung der Gewährleistung der Produkte, vor allem, wenn die Firmen ihren Sitz im Ausland hätten, sagte Georg Mentschl, Leiter des EVZ, das seit dem Jahr 1999 beim VKI angesiedelt ist.
Schwarzes Schaf aus Österreich
Negativer Spitzenreiter bei Problemen sei derzeit der österreichische Elektronik-Anbieter "Bananamedia". Hier hagelt es Beanstandungen und Kaufpreisrückforderungen durch wochenlang verzögerte Lieferungen. Mittlerweile gebe es bereits Beschwerden aus Schweden, Finnland, Deutschland und Luxemburg.
Die vermeintlichen "Schnäppchen" können sich inklusive Steuern, Versandgebühren, Aufschlägen auf Kreditkartenzahlungen oder auch Zoll als teurer Spaß erweisen. Die Verbraucherschützer warnten vor allem bei Produkten, für die Vorauskassa verlangt werde. Grundsätzlich hätten aber beim Online-Shopping gesetzliche Mindeststandards und Konsumentenschutzrechte ihre Gültigkeit, so die Experten.
Ganz oben auf der Reklamationsliste des VKI stehen online gebuchte Urlaubsreisen. Aber auch Waren, die via "Symbolbild" angepriesen werden, halten oft nicht, was im Internet-Angebot angepriesen wurde.
Wenig Probleme bescheinigt der VKI hingegen den großen Online-Anbietern sowie dem seriösen Versandhandel. Für Bücher und CDs zum Beispiel über Amazon gebe es wenig Beanstandungen. Bezüglich der Einkaufsplattform eBay gab sich Mentschl zurückhaltend: "eBay sagt, sie sind nur Vermittler."
Auch der deutsche Apothekenversand gebe wenig Grund zur Klage für die Verbraucher. Der Versandhandel von Medikamenten sei zwar in Österreich nicht erlaubt, dafür könne jedoch der heimische Konsument, der im Ausland bestellt, nicht belangt werden. Äußerste Vorsicht sei jedoch bei Viagra-Schnäppchen, dem beliebtesten übers Internet bestellten Medikament - u.a. aus der USA - geboten, so Floss.
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