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WCM » News » Mai 2012 » Vodafone startet "Big Brother"-Dienst für Eltern

Vodafone startet "Big Brother"-Dienst für Eltern
Veröffentlicht am 22.05.2012 12:34:59

London (pte003/22.05.2012/06:10) - Eltern, die Kunden bei Vodafone UK http://vodafone.co.uk sind, können seit gestern, Montag, eine neue Zusatzdienstleistung in Anspruch nehmen, um die Mobilkommunikation ihrer Kinder zu überwachen. Mit "Bemilo" haben sie gegen monatliche Gebühr die Möglichkeit, das Telefon der Sprösslinge zeitgesteuert ein- und auszuschalten, Kontakte zu blockieren und ihre Textnachrichten zu lesen. Georg Markus Kainz, Obmann des Vereins Quintessenz http://quintessenz.at kann die Sorgen der Erziehungsberechtigten zwar nachvollziehen, verurteilt derart tiefe Eingriffe in die Privatsphäre der Kinder.

>Bemilo arbeitet mit eigenen SIM-Karten, auf der auch die Software lokal abgelegt ist. Damit ist für den Betrieb des Monitoring-Systems keine zusätzliche Installation einer App erforderlich und der Dienst funktioniert gleichermassen auf alten Telefonen wie auf Smartphones. Kontrolle üben die Eltern über ein Web-Interface aus, von diesem sie nicht nur den Dienst konfigurieren, sondern auch aus der Ferne das Telefon ausschalten können.
Daneben verfügen sie auf Wunsch auch über ein Vetorecht für die Kontaktliste. Fügt ihr Kind eine neue Nummer hinzu, muss diese erst freigegeben werden. Auch das Sperren von Nummern und Inhalten ist möglich. Bemilo lässt sich zudem an das Handy der Eltern koppeln und informiert diese dann unterwegs über das mobile Kommunikations-Gebahren der "Kleinen".

"Telefonzeiten festzulegen ist in Ordnung, ein Einbruch in das Briefgeheimnis allerdings nicht", urteilt Kainz. "Wenn es Bedenken gibt, dann sollten die Eltern die SMS-Funktion komplett sperren, aber nicht private Nachrichten lesen."

Die Betreiber bewerben die Vorteile des umfangreichen Zugriffs und betonen, dass man auf diesem Wege etwa entdecken könnte, wenn das Kind gemobbt wird. Der Datenschutz-Experte befürchtet jedoch, dass einige Elternteile ihre Kontrollmacht nutzen könnten, um übertriebene Neugier zu befriedigen - etwa um herauszufinden, ob die eigene Tochter einen Freund hat.
"Grundsätzliche Spielregeln des Datenschutzes, wozu auch das Briefgeheimnis zählt, müssen eingehalten werden", so Kainz. "Wenn Eltern die Privatsphäre ihrer Kinder nicht achten, wie sollen die Kinder das erlernen?" Zwar verstehe er die Sorgen um die eigenen Sprösslinge, jedoch sieht er das familiäre Vertrauensverhältnis durch derlei Spionage in großer Gefahr. "Wenn Kinder mit wichtigen Problemen nicht zu ihren Eltern gehen, ist das Problem ohnehin viel tiefgehender, als dass man es mit Überwachung lösen könnte", so der Datenschützer abschließend.

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