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Network & Solutions
Verschoben nicht aufgehoben
Veröffentlicht am 19.01.2001 00:00:00
Die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten kommt in Österreich frühestens in drei Monaten. Auch in Österreich wird bekanntlich schon fleißig über das Thema Urheberrechtsabgaben für Festplatten debattiert. Während die Austro Mechana diese besser heute als morgen einführen will, hat sich die Hardwareindustrie natürlich gegen diese Pläne ausgesprochen und sieht sich als den Leidtragenden, der dies schlussendlich ausbaden muss.
Auch in den jüngsten Verhandlungen konnten zwischen der Industrie und der Austro Mechana keine Einigung erzielt werden. Zwar zeigt sich die AM mit ihren Forderungen deutlich gemäßigter als in anderen Ländern wie zum Beispiel Frankreich, trotzdem scheint dies der Hardwareindustrie nach wie vor zu viel zu sein.
Andererseits hat die AM auch keine Handhabe, da in Österreich nur Datenträger mit Abgaben belegt werden dürfen, während Geräte wie CD-Player, Videorecorder oder sogar CD-Brenner nicht "versteuert" werden dürfen. Die AM vertritt natürlich die (nicht ganz unbegründete) Meinung, dass eine Festplatte ein Datenträger und kein "Gerät" im obigen Sinne ist. Eindeutig ist dies aber nicht.
Nicht zuletzt auch deswegen muss nun eine Schiedsstelle angerufen werden, welche über die Abgaben dann entscheiden wird. Mit der Einführung der selben ist demnach erst in frühestens drei Monaten zu rechnen.
Veröffentlicht am 19.01.2001 00:00:00
Die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten kommt in Österreich frühestens in drei Monaten. Auch in Österreich wird bekanntlich schon fleißig über das Thema Urheberrechtsabgaben für Festplatten debattiert. Während die Austro Mechana diese besser heute als morgen einführen will, hat sich die Hardwareindustrie natürlich gegen diese Pläne ausgesprochen und sieht sich als den Leidtragenden, der dies schlussendlich ausbaden muss.
Auch in den jüngsten Verhandlungen konnten zwischen der Industrie und der Austro Mechana keine Einigung erzielt werden. Zwar zeigt sich die AM mit ihren Forderungen deutlich gemäßigter als in anderen Ländern wie zum Beispiel Frankreich, trotzdem scheint dies der Hardwareindustrie nach wie vor zu viel zu sein.
Andererseits hat die AM auch keine Handhabe, da in Österreich nur Datenträger mit Abgaben belegt werden dürfen, während Geräte wie CD-Player, Videorecorder oder sogar CD-Brenner nicht "versteuert" werden dürfen. Die AM vertritt natürlich die (nicht ganz unbegründete) Meinung, dass eine Festplatte ein Datenträger und kein "Gerät" im obigen Sinne ist. Eindeutig ist dies aber nicht.
Nicht zuletzt auch deswegen muss nun eine Schiedsstelle angerufen werden, welche über die Abgaben dann entscheiden wird. Mit der Einführung der selben ist demnach erst in frühestens drei Monaten zu rechnen.
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