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WCM » News » März 2013 » User mit Handy-Standortdaten leicht identifizierbar

User mit Handy-Standortdaten leicht identifizierbar
Veröffentlicht am 26.03.2013 23:57:27

Ein Team unter Leitung von Forschern am Massachusetts Institute of Technology und der Université Catholique de Louvain hat gezeigt, wie sehr Standortdaten von Smartphones die Privatsphäre wirklich gefährden. Die Wissenschaftler haben anhand eines Datensatzes, der 1,5 Mio. User über 15 Monate verfolgt, gezeigt, dass bei stündlicher Standortbestimmung nur vier Datenpunkte (mit Ort und Zeit) ausreichen, um 95 Prozent der Nutzer eindeutig zu identifizieren.
Um ein individuelles Bewegungsmuster auch noch mit einer realen Person zu identifizieren, genügen den Forschern zufolge öffentlich verfügbare Informationen wie Heim- und Büroadresse oder Tweets und Fotos, die mit Standortangabe gemacht wurden. Der jetzt in Nature Scientific Reports veröffentlichten Studie zufolge hilft es dem Schutz der Privatsphäre zudem nur wenig, wenn ein Datensatz weniger zeitliche und räumliche Auflösung bietet - denn persönliche Bewegungsmuster sind quasi verräterischer als ein Fingerabdruck.

Dass Standortdaten so leicht zu identifizieren sind, ist nur Teil eines größeren Problems. "Das Stichwort heißt 'Big Data'. Dabei geht es um die umfassende Verknüpfung von Informationen aus verschiedensten Bereichen. Persönlichkeits- und Verhaltensprofile bilden die Grundlage, denn ohne umfassende Datenzusammenführung lassen sich Zusammenhänge zwischen Bewegungsmustern, Sozialstatus, Geschlecht, Alter und anderen Merkmalen kaum feststellen", meint Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Selbst wenn Daten nicht personenbezogen verwendet werden sollten, bedrohe schon deren Zusammenführung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

"Zunächst werden die Daten aus ihrem ursprünglichen Kontext gelöst, also der Grundsatz der Zweckbestimmung verletzt, wonach personenbezogene Daten nur zu den Zwecken verwendet werden dürfen, zu denen sie erhoben worden sind", betont Schaar. Dies sei problematisch bei gesetzlich besonders geschützten Daten wie eben Standortdaten, die durch das Fernmeldegeheimnis geschützt werden. "Die Anreicherung der Daten mit weiteren Informationen aus anderen Quellen, also die eigentliche Profilbildung, ist besonders brisant, denn die Aussagekraft der umfassend verknüpften Daten über Standorte, persönliche Verhältnisse, Interessen und Verhaltensweisen ist immens, bis hin zur vollständigen Registrierung der Persönlichkeit."

Beachtlich ist das Studienergebnis, wenn man bedenkt, dass sich ein Fingerabdruck erst mit zwölf Punkten eindeutig zuordnen lässt. Wenn die in Standortdaten widergespiegelten Bewegungsmuster mit nur vier Datenpunkten identifiziert werden können, scheinen sie also praktisch individueller - und das, obwohl im untersuchten Datensatz die Standorte nur mit der Genauigkeit des nächsten Mobilfunksenders vorliegen. Das Ergebnis wirft so jedenfalls die Frage auf, wie leicht standortbezogene Dienste Nutzerdaten letztlich zum individuellen Verfolgen von Usern missbrauchen könnten.

Zur Studie "Unique in the Crowd":
http://www.nature.com/srep/2013/130325/srep01376/full/srep01376.html


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