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Veröffentlicht am 20.01.2006 16:49:54
Das US-Justizministerium hat im Rahmen eines Rechtsstreits um Online-Pornografie Zugriff auf Suchanfragen bei dem Internet-Konzern Google verlangt.
Ein Google-Anwalt wies die bei einem Gericht beantragte Forderung zurück, dem Ministerium alle zwischen dem 1. Juni und 31. Juli 2005 eingegebenen Suchbegriffe zu nennen. Zudem solle Google eine Million zufällig ausgewählte Webadressen - URLs - aus seinen Datenbanken zur Verfügung stellen. Googles Anwälte haben den Antrag abgelehnt, weil er unzulässig, zu aufwendig und eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen sei.
Hintergrund ist ein Gesetz der Regierung von 1998, das Website-Betreiber bestrafen soll, die zulassen, dass Kinder mit Pornografie im Internet konfrontiert werden. Das Gesetz war 2004 nach einer Klage von Bürgerrechtsgruppen vom Obersten Gericht durch eine einstweilige Verfügung gestoppt worden.
Die Regierung fordert nun Daten von Google und anderen Firmen ein, um ihre Argumente für eine Aufhebung der Verfügung stärken zu können. "Google ist nicht an diesem Rechtsstreit beteiligt und ihre Forderung nach Informationen ist unzulässig", teilte die Firma mit. "Wir haben vor, uns ihrem Antrag vehement zu widersetzen."
(apa)