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IT Business
Veröffentlicht am 28.09.2005 13:04:45
Wie die Kaspersky-Tochter Infowatch bekannt gab, wurde in San Francisco das Urteil über Visa / MasterCard gesprochen. Ginge es nach der Anklage, wären die Kreditkartenunternehmen verpflichtet gewesen, die 40 Millionen betroffenen Kunden über den Datendiebstahl zu informieren. Der Richter ist jedoch anderer Meinung. Wie bereits in einer früheren Ausgabe von WCM berichtet, wurden im Frühjahr des Jahres durch eine Sicherheitslücke bei der CardSystems Solutions Inc. rund 40 Millionen Kreditkartendaten gestohlen. Darauf hin wurden Visa and MasterCard geklagt: sie wären verpflichtet gewesen, ihre Kunden über den Vorfall zu informieren. Richter Richard Kramer weist die Anklage jedoch ab: „Ich sehe darin keine Notwendigkeit“, meint er und gibt somit den Anwälten der Kreditkartenkonzerne Recht: Durch das enorme Medienecho, das dieser Vorfall ausgelöst hat, gäbe es kaum jemanden, der nicht von dem Zwischenfall gehört hätte. Folglich ist es nicht notwendig, alle 40 Millionen Kunden auch noch persönlich darüber aufzuklären. Die dadurch entstehenden Kosten stünden in keiner Relation mit dem Nutzen, zumal für diese Fälle ohnedies kein Haftungsrisiko für die betroffenen Personen bestehe. Für Kreditkartenmissbrauch haftet der Inhaber nur bis zu einem Betrag von 50 Dollar. Und in einem Fall wie diesem wird man bei den meisten Kreditkartenunternehmen wohl auch darauf verzichten.
Ferner weisen die Konzerne darauf hin, das es ihnen gar nicht möglich sei, die Inhaber zu informieren, da sie nur für die Verwaltung der Karten sowie der Zahlungen zuständig sind, nicht aber für den Kundenkontakt. Wenn also überhaupt informiert hätte werden müssen, dann von den Banken, die als Mittler zwischen Kunden und Kreditkartenunternehmen stehen.
Christoph Puhl
www.infowatch.biz
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