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WCM » News » Feber 2006 » TA muss Wiederverkauf der Grundgebühr ermöglichen

Lokales
TA muss Wiederverkauf der Grundgebühr ermöglichen
Veröffentlicht am 01.02.2006 15:57:25

Die Telekomregulierungsbehörde RTR hat ihre Analyse des Breitband-Internet-Marktes abgeschlossen. Demnach ist der ehemalige Monopolist Telekom Austria (TA) ein Unternehmen mit "beträchtlicher Marktmacht", als Folge dessen muss die Telekom nun für ihre Mitbewerber verpflichtend ein Wiederverkaufsangebot für die monatliche Telefongrundgebühr legen. Bisher geschah das nur auf freiwilliger Basis.

Weiters muss die Telekom Austria ihre Kostenkalkulation für diese Whole-Sale-Angebote offenlegen, so RTR-Chef Georg Serentschy im Gespräch mit der APA. Die Vormachtstellung der TA sei unter anderem daran ersichtlich, dass die Kabelnetzbetreiber auf Kosten des Marktführers Anteile verlieren würden. Gleichzeitig betonte Serentschy, dass die Regulierung auch darauf achten müsse, dass der ehemalige Monopolist weiter in die Netzinfrastruktur investieren könne.

EU zufrieden

Lob für die RTR kam von der EU-Kommission. EU-Vertreter Martin Selmayr betonte, dass es mit Österreich "außerordentlich wenig Probleme" gebe. Einzige Ausnahme sei die geplante Einführung der niederösterreichischen Handymasten-Steuer gewesen. Der Verzicht auf die Steuer habe den Österreichern ein teures Gerichtsverfahren erspart, meinte er.

Als wesentliches Anliegen der EU nannte Selmayr die Reduktion der Roaming-Gebühren im Mobilfunk. Sollten sich die Handynetzbetreiber nicht einsichtig zeigen, dann werde in den nächsten Monaten eine Gesetzesinitiative auf EU-Ebene kommen. Der EU-Vertreter merkte an, dass die Roaming-Website der EU-Kommission die meistbesuchte Seite aller Internet-Angebote der Kommission sei.

(apa)

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