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Veröffentlicht am 26.01.2006 11:28:46
Die Schweizer Regierung will ihren Bürgern einen möglichst großen Teil des staatlichen Telekomkonzerns Swisscom verkaufen und erwägt, dafür eine Volksaktie zu Sonderkonditionen anzubieten. Damit soll verhindert werden, dass die Swisscom im Zuge der Privatisierung von einem ausländischen Konkurrenten geschluckt und auseinandergenommen wird. Um die politisch nicht unumstrittene Privatisierung zu beschleunigen, wurde zunächst das dem Gesetzgebungsprozess vorgeschaltet Anhörungsverfahren verkürzt.
Kleinaktionären solle "im Sinne einer Volksaktie" ein Sonderangebot gemacht werden, gab das Schweizer Finanzministerium bekannt. Der Bundesrat verzichte damit auf einen Verkauf zum höchstmöglichen Preis und schaffe gute Voraussetzungen dafür, dass die Swisscom unabhängig bleiben könne, hieß es.
Gesetzesänderung notwendig
Der Bund besitzt derzeit noch rund 62 Prozent an Swisscom und ist unter der gegenwärtig gültigen gesetzlichen Regelung verpflichtet, über 50 Prozent zu halten. Um die Privatisierung möglich zu machen, muss das Gesetzt entsprechend geändert werden. Zum derzeitigen Börsenkurs ist der Staatsanteil knapp 15 Mrd. Franken (9,69 Mrd. Euro) Wert.
Die Regierung will die unternehmerische Verantwortung für Swisscom nicht länger tragen. Zugleich solle aber verhindert werden, dass Swisscom zu einem "Schnäppchenpreis" übernommen und in ihre Bestandteile zerlegt werde, sagte Finanzminister Rudolf Merz auf einer Medienkonferenz in Bern. Wie genau die Aktien gestreut werden sollten, müsse erst noch entschieden werden.
Swisscom gegen Schutzmaßnahmen
Die Swisscom steht nach eigenen Angaben der Privatisierung grundsätzlich positiv gegenüber, da sich damit die unternehmerische Handlungsfreiheit erhöhe, welches in der schnelllebigen Telekom-Branche unabdingbar sei. Jedoch dürften dem Bund auch nach dem eventuellen Abbau seiner Mehrheit keine Sonderrechte im Vergleich zu den anderen Aktionären eingeräumt werden. Damit spricht Swisscom sich explizit gegen vereinzelt diskutierte Schutzmaßnahmen vor Übernahmen, wie Stimmrechtsbeschränkungen oder eine so genannte "Goldene Aktie", aus.
In der eröffneten Begutachtung könnten sich die Kantone, politischen Parteien, Dachverbände der Wirtschaft und andere interessierte Kreise in einem verkürzten Verfahren bis zum 6. März 2006 zur Abgabe der Bundesbeteiligung der Swisscom äußern, so das Finanzministerium.
Gemäß dem Zeitplan sollte die parlamentarische Behandlung der Swisscom-Privatisierung in Sommersitzung des Parlaments möglich sein, hieß es. Im Falle eines Referendums würde damit eine Volksabstimmung am 11. März 2007 möglich.
Rückblick
Die Regierung hatte im November die Privatisierung der Swisscom angekündigt und dann im vergangenen Dezember dem Unternehmen eine neue Strategie verpasst, die den Spielraum des Managements vor allem im Ausland beträchtlich einschränkt. Einen Monat zuvor hatte er der Swisscom überraschend alle Auslandsbeteiligungen verboten, dieses Verbot später dann aber präzisiert. Swisscom soll nun auf die Akquisition von Telekomunternehmen mit Grundversorgungsauftrag verzichten. Zudem wurde das Unternehmen in ein knappes finanzielles Korsett gezwängt; Swisscom muss die ausschüttbaren Reserven binnen vier Jahren auf höchstens 1 Mrd. Franken reduzieren. Ende 2005 summieren sich die Reserven auf rund 3 Mrd. Franken.
Vergangene Woche hatte der langjährige Swisscom-Chef Jens Alder wegen des offenen Disputs mit der Regierung wenig überraschend seinen Hut genommen. Zu seinem Nachfolger wurde der 42-jährige Deutsche Carsten Schloter ernannt, der bis dahin die erfolgreiche Mobilfunksparte des Unternehmens geleitet hatte. (apa)
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