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Veröffentlicht am 22.12.2005 16:01:40
Der Wettbewerbsstreit zwischen Microsoft und der EU-Kommission eskaliert: Die Brüsseler Wettbewerbshüter drohten dem US-Software-Konzern ein Bußgeld bis zu zwei Millionen Euro pro Tag an, sollte Microsoft nicht bis zum 25. Januar die gemachten Auflagen erfüllen.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte, angesichts fehlender Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehe sie sich zu diesem Schritt gezwungen. Kroes wirft dem Konzern vor, seinen Wettbewerbern gemäß einer Entscheidung der EU-Kommission nach wie vor nicht ausreichend Software-Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. "Ich habe Microsoft jede Gelegenheit gegeben, seine Verpflichtungen zu erfüllen", sagte Kroes. "Mir bleibt keine Alternative, als auf dem formellen Weg Microsoft zur Einhaltung zu zwingen."
Der Konzern hat jetzt fünf Wochen Zeit, um die Auflagen aus Brüssel zu erfüllen. Wettbewerbssprecher Jonathan Todd ließ keinen Zweifel daran, dass die EU-Kommission das neue Bußgeld nötigenfalls verhängen werde.
Bußgeld rückwirkend zum 15. Dezember
Todd betonte, nach den bisher von Microsoft zur Verfügung gestellten Informationen sei es für Wettbewerber weiterhin nicht möglich, Software anzubieten, die mit dem Betriebssystem Windows kompatibel sei. Sollte die EU-Kommission ein tägliches Bußgeld verhängen, würde dies rückwirkend bis zum 15. Dezember 2005 gelten. Andererseits könne Microsoft gegen die Entscheidung Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einlegen.
Wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung hatte die EU-Kommission im März 2004 ein Rekordbußgeld gegen Microsoft von 497 Mio. Euro verhängt. Die Behörde forderte das Unternehmen auf, sein Betriebssystem Windows künftig auch ohne Media Player anzubieten und der Konkurrenz bestimmte Software-Schnittstellen zur Verfügung zu stellen.
Im September legte Microsoft beim Europäischen Gerichtshof Berufung gegen die Entscheidung der EU ein. Das Gericht nahm die Klage an, forderte den Konzern bis zu einem Urteil aber auf, die Auflagen der EU-Kommission zunächst zu erfüllen. Wann die Entscheidung der Richter fällt, ist derzeit ungewiss.
(apa)