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Internet
Veröffentlicht am 06.03.2007 11:03:58
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht Strafen gegen ausländische Anbieter von Internet-Wetten als EU-rechtswidrig an und stärkt damit die Position privater Wettbanbieter wie etwa bwin. Die Luxemburger Richter betonten in einem mit Spannung erwartetem Urteil zu einem konkreten Fall in Italien, dass ein Mitgliedstaat wegen nicht erfüllter Verwaltungsformalitäten, wie etwa dem Anbieten von Sportwetten ohne entsprechende Konzession in dem betroffenen Land, keine strafrechtlichen Sanktionen verhängen darf, wenn er selbst die Erfüllung dieser Formalität verhindert hat.
Konkret geht es in dem Fall "Placanica" um mehrere Wettbürobetreiber in Italien, die für den britischen Sportwetten-Anbieter Stanleybet Sportwetten vermitteln. Italien hatte dem Unternehmen eine Konzession verweigert, weil nach italienischem Gesetz Kapitalgesellschaften vom Glücksspiel ausgeschlossen sind. Die italienischen Gerichte hatten den EuGH um seine Einschätzung gebeten.
(apa)
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