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Bild, Ton & Video
Veröffentlicht am 31.01.2005 12:21:15
Laut einem Bericht der Schweizer Zeitung NZZ am Sonntag plant nunmehr auch die Schweizer Urheberrechtsgesellschaft Suisa die Einführung von pauschalen Urheberrechtsabgaben auf digitale Speichergeräte. Soweit wäre dies noch nichts besonderes, allerdings würde die Schweiz – werden die Pläne der Suisa so wie derzeit geplant umgesetzt – ihrem Ruf als Hochpreisinsel mehr als gerecht. Am Beispiel von Apples aktuellem iPod mit 40GByte Speicherkapazität nennt die NZZ einen Mehrpreis auf Grund der Urheberrechtsabgabe von SFr. 45,-. Bei Apple neuestem Spross, dem iPod shuffle mit einer Speicherkapazität von lediglich 1GByte würde der Preis laut der NZZ nicht mehr SFr. 199,-, sondern satte SFr. 328,- betragen.
„Wenn man Musiktitel von einer CD auf einen iPod lädt, kopiert man geschützte Werke, und dafür müssen die Rechte-Inhaber entschädigt werden“, wird Suisa-Direktor Andreas Wegelin in der NZZ zitiert.
Allerdings haben unter anderem die Wirtschaftsverbände Swico und Economiesuisse den Vorstoß der Suisa abgelehnt. Daher wurden die Vorschläge laut NZZ der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten unterbreitet, die dieses Frühjahr eine Entscheidung über die Höhe der Tarife, als auch über die rechtlichen Grundlagen treffen muss. Laut Suisa-Boss Wegelin würde das bestehende Schweizer Urheberrechtsgesetz bereits ausreichen. Das wiederum sieht die Gegenseite komplett anders. Jürg W. Stutz, Präsident des Wirtschaftsverbandes der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik Swico bezeichnet die Einführung laut NZZ als Katastrophe, da ausgerechnet zukunftsträchtige Technologien massiv verteuert werden. „Zudem müsste der Konsument bis zu dreimal bezahlen, zuerst Nutzungsgebühren, wenn er Musik legal aus dem Internet herunterlädt, dann Leerträgerabgaben, wenn er die Songs auf CD brennt, und eine Geräteabgabe auf seinem MP3-Spieler.“ zitiert die NZZ den Interessensvertreter.
Zusätzlich zum Vorstoß der Suisa steht auch in der Schweiz nunmehr eine Revision des Urhebergesetzes an berichtet die NZZ. Der Vorentwurf hierzu sieht vor, dass auf allen für das Verfielfältigen von Werken geeigneten Geräten, Ton-, Tonbild- oder Datenträgern Urheberrechtsabgaben fällig wären. Somit würden Hersteller von Druckern, Scannern, CD-Brennern, Festplatten und Speichermedien jedweder Art zur Kassa gebeten. Diese wiederum würden sich sofort am Konsumenten schadlos halten. Ab 2007 könnte das neue Gesetz in Kraft treten.
Michael Holzinger
NZZ am Sonntag
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