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WCM » News » April 2006 » Sbg: Mobilfunkpakt mit Mitwirkungsrecht gefordert

Lokales
Sbg: Mobilfunkpakt mit Mitwirkungsrecht gefordert
Veröffentlicht am 12.04.2006 09:39:34

Noch weiß keiner, wie der geplante Pakt zwischen dem Land Salzburg und den Mobilfunkbetreibern aussehen wird. Doch jene Vereinbarungen, die andere Bundesländer getroffen haben, lassen die Salzburger Grünen nichts Gutes erwarten. Bei einem Pressegespräch forderte Heidi Reiter, Landtagsabgeordnete der Grünen, einen eigenen Salzburger Entwurf, der Mitwirkungsrechte für Bürger sowie die Beachtung des Salzburger Vorsorgewertes als Mindeststandards enthält.

Sollten Mindestanforderungen bei der Vereinbarung nicht beachtet werden, müsste das Land Salzburg die Pläne zur Einführung einer als "Mastensteuer" bekannt gewordenen Mobilfunkabgabe wieder aus der Schublade holen, wünscht sich Reiter. Auch will sie Möglichkeiten für Klagen prüfen.

In Niederösterreich wurden seit Streichung der auch heftig von EU-Seiten kritisierten Mastensteuer noch keine Masten zusammengelegt. Die von der niederösterreichischen Landesregierung angekündigte Fertigstellung eines Zusammenlegungsplanes bis Ende März harrt weiter den Dingen. Auch verneinen die Mobilfunkbetreiber, dass mögliche Ersparungen durch die Mastenzusammenlegung an die Niederösterreicher weitergegeben werden, wie von der NÖ-Landesregierung angekündigt.

Schwachstellen in NÖ und Bgld

In einem von den Salzburger Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten zu den "Rechtlichen Vorfragen zu einem Mobilfunkpakt Salzburg" sieht die Juristin Astrid Rössler viele Schwachstellen und Probleme bei den bisher abgeschlossenen Vereinbarungen in Niederösterreich und dem Burgenland. Diese Pakte über die Errichtung von Mobilfunk-Sendeanlagen seien privatrechtliche Verträge, in denen die Gemeinden sich zu Handlungen und Unterlassungen verpflichteten, die nicht im Einklang mit den Sorgen und Informationsbedürfnissen der Bürger stünden, kritisierte Rössler diese "Knebelungsverträge": Die Gemeinden würden instrumentalisiert, um Genehmigungsverfahren zu erleichtern.

Gemeinden seien in den Verträgen beispielsweise zu absoluter Vertraulichkeit im Umgang mit Daten verpflichtet. "Der Bürgermeister dürfte dann der Bevölkerung nicht sagen, wo, wann und wie ein Mobilfunk-Standort geplant ist", meinte Rössler. Das widerspreche dem Umweltinformationsgesetz. Probleme sieht sie auch bei den vereinbarten - kurzen - Verfahrensfristen bei der Aufstellung von Anlagen. "Der Bürger wird auf das Zuhören reduziert", kritisierte Rössler mangelnde Mitwirkungsrechte der Betroffenen. Bei neuen Standorten müsste nicht nur die technische oder wirtschaftliche Machbarkeit geprüft werden, sondern auch Gesundheits-, Landschafts- und Sozialverträglichkeit beachtet werden.

"Ziel muss es sein, die Belastungen für die Bevölkerung zu reduzieren", sagte Reiter. Deshalb müsse auch der niedere Salzburger Vorsorgewert bei der Strahlung - 10 Mikrowatt außen und ein Mikrowatt innen - im Pakt verankert werden. Das Gutachten der Grünen soll dem Salzburger Landtag zur Verfügung gestellt werden, kündigte Reiter an.

(apa)

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