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Mobile Computing
Veröffentlicht am 10.11.2006 10:25:07
Der Mobilfunker "3" muss nach einer erfolgreichen Klage des Vereins für Komsumenteninformation (VKI) beim Handelsgericht Wien seine Vertragsbestimmungen nachbessern. Demnach ist es nicht erlaubt, als Gerichtsstand ausschließlich Wien anzugeben. Weiters muss besser über Rücktrittsrechte informiert werden. Ebenfalls zurückgewiesen wurde eine Vertragsstrafe für vorzeitige Vertragsauflösung. Dies teilte Konsumentenschutz-Staatssekretär Sigisbert Dolinschek (B) in einer Aussendung mit. So habe "3" unter dem Punkt "Tarife & Services" klar sichtbar mitgeteilt, dass die Mindestvertragsdauer 12 Monate beträgt. Weiter unten im Kleindruck fand sich jedoch die Bestimmung, dass sich der Preis des Handys bei einer vom Kunden vor Ablauf einer 18-monatigen Vertragslaufzeit verursachten Vertragsauflösung um 80 Euro erhöht. Diese Klausel ist nun laut Dolinschek unwirksam. (apa)
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