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Lokales
Veröffentlicht am 25.04.2006 13:32:55
Der Oberste Gerichtshof hat nunmehr Kündigungsklauseln des Pay-TV Anbieters Premiere für unzulässig erklärt. Diese verstoßen gegen das Gebot der Transparenz. Dies gab der VKI nunmehr in einer Erklärung bekannt. Der VKI hatte im Auftrag der AK Vorarlberg den Pay-TV Anbieter Premiere wegen zahlreicher, nach Einschätzung des VKI, gesetzeswidriger Vertragsbestimmungen geklagt. Nach Aussage des VKI erreichte man bei 16 Vertragsbestimmungen im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs im Juni 2005 eine Änderung. Dabei ging es vor allem um Leistungsänderungen, Preiserhöhungen und angeblich unbestimmte Kostenregelungen. Offen blieb dabei allerdings die Frage, wie lange nun ein mit Premiere abgeschlossenes Abo wirklich dauert.
Während der Kunde bei der Anmeldung ein Abo auf eine gewisse Zeit abschließt – als Beispiel Premiere Komplett 12 Monate – verbirgt sich im Kleingedruckten ein Hinweis, dass das Abo nur unter Einhaltung bestimmter Fristen gekündigt werden kann und ansonst über die im genannten Beispiel 12 Monate eine weitere Bindung besteht.
Laut VKI hat nun der Oberste Gerichtshof klargestellt, dass diese Bestimmung unzulässig ist (OGH 22.2.2006, 9 Ob 21/06i).
Als Begründung wird angeführt, dass es für den Verbraucher unklar ist, ob er nun einen Vertrag extra kündigen muss und wie lange er wirklich an den abgeschlossenen Vertrag gebunden ist.
Diese nunmehr erfolgte Entscheidung hat laut VKI zur praktischen Folge, dass ab nun derartige Abos automatisch enden. Eine zusätzliche Kündigung ist nicht erforderlich. Das Abo endet automatisch nach einer vereinbarten Dauer von 12 oder 24 Monaten. Die Smartcard sowie allenfalls überlassene Komponenten wie SAT-Receiver sind nach Ablauf der Abo-Dauer nachweislich an den Anbieter zurückzugeben.
Michael Holzinger
Aussendung des VKI zum OGH-Urteil
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