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Noch etwas zu DiTech

Veröffentlicht am 16.03.2014 20:05:36
Sieht man sich die diversen Kommentare zu den diversen Meldungen über DiTechs schlimme Situation an, so ist das Bashing besonders im Fall der Nichteinlösung diverser Geschenksgutscheine besonders schlimm. Und der Aussage von leitender Stelle des Unternehmens, dass die Einlösung der Gutscheine aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wird kaum glauben geschenkt.
Es ist aber so...
Es ist einem Unternehmen, das Insolvenz angemeldet hat (und das hat DiTech nun einmal getan) nicht erlaubt, Gläubiger - welcher Art auch immer - zu bevorzugen. Vorhandene Ware darf ab diesem Moment nur noch gegen Geld abgegeben werden, Rückzahlungen - wofür auch immer - dürfen nicht getätigt werden.
Geschieht dies dennoch, machen sich die Verantwortlichen (der Geschäftsführer) strafbar.
Auch wenn es für den einzelnen Endkunden sehr unangenehm ist, das ist rechtlich leider nicht anders machbar und hat nichts mit bösem Willen der DiTech Geschäftsführung zu tun...
Doch es gibt - erfreulischer Weise - nicht nur DiTech-Bashing...
Auf Facebook ist kürzlich eine Seite "Wir brauchen DiTech. Und nicht irgendwas" aufgetaucht.
Hier versuchen DiTech-Fans die Öffentlichkeit zu überzeugen, dem Unternehmen treu zu bleiben und weiterhin zu kaufen.
Erinnert ein wenig an die Schwedenbomben-Rettungsaktion, die letztlich auch erfolgreich war.
Es ist zu hoffen, dass auch diese Initiative Erfolg hat... Selbst wenn DiTech nicht so süss ist wie eine Schwedenbombe....
Veröffentlicht unter: DiTech

Veröffentlicht am 16.03.2014 20:05:36
Sieht man sich die diversen Kommentare zu den diversen Meldungen über DiTechs schlimme Situation an, so ist das Bashing besonders im Fall der Nichteinlösung diverser Geschenksgutscheine besonders schlimm. Und der Aussage von leitender Stelle des Unternehmens, dass die Einlösung der Gutscheine aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wird kaum glauben geschenkt.
Es ist aber so...
Es ist einem Unternehmen, das Insolvenz angemeldet hat (und das hat DiTech nun einmal getan) nicht erlaubt, Gläubiger - welcher Art auch immer - zu bevorzugen. Vorhandene Ware darf ab diesem Moment nur noch gegen Geld abgegeben werden, Rückzahlungen - wofür auch immer - dürfen nicht getätigt werden.
Geschieht dies dennoch, machen sich die Verantwortlichen (der Geschäftsführer) strafbar.
Auch wenn es für den einzelnen Endkunden sehr unangenehm ist, das ist rechtlich leider nicht anders machbar und hat nichts mit bösem Willen der DiTech Geschäftsführung zu tun...
Doch es gibt - erfreulischer Weise - nicht nur DiTech-Bashing...
Auf Facebook ist kürzlich eine Seite "Wir brauchen DiTech. Und nicht irgendwas" aufgetaucht.
Hier versuchen DiTech-Fans die Öffentlichkeit zu überzeugen, dem Unternehmen treu zu bleiben und weiterhin zu kaufen.
Erinnert ein wenig an die Schwedenbomben-Rettungsaktion, die letztlich auch erfolgreich war.
Es ist zu hoffen, dass auch diese Initiative Erfolg hat... Selbst wenn DiTech nicht so süss ist wie eine Schwedenbombe....
Veröffentlicht unter: DiTech
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