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Veröffentlicht am 02.11.2002 08:56:36
Die Forderungen der neun US-Bundesstaaten, welche die Einigung abgelehnt hatten, wurden von der Bezirksrichterin Colleen Kollar-Kotelly am Freitag zurück gewiesen.
Damit hat das Gericht dem Vergleich Microsofts mit dem US-Justizministerium mehrheitlich gebilligt. Neun US-Bundesstaaten klagten Microsoft des Monopolmissbrauches und des gesetzwidrigen Verhaltens an, wie zum Beispiel die Geschäftspraxis, nach der OEM PC-Hersteller ihre Computer ausschliesslich Windows als Betriebssystem gekoppelt mit bestimmten Vergünstigungen verkaufen durften. Eine Dual-Betriebssystem-Lösung beispielsweise mit Linux wurde damit von vorneherein ausgeschaltet.
Im November 2001 hatte sich die US-Regierung mit Microsoft bereits auf einen Vergleich geeinigt, welchem die US-Bundesstaaten jedoch nicht zugestimmt hatten. Der Vergleich sieht unter anderem vor, dass der Kunde oder der Hersteller die Möglichkeit haben muss, bestimmte Programme, welche bis anhin fest mit dem Betriebssystem Windows gekoppelt waren, deinstallieren bzw. bereits bei der Erstinstallation die Installation verhindern zu können. Microsoft hat über sein Betriebssystem Zusatzkomponenten wie den Internet Explorer oder den Windows Media Player dem Verbraucher aufgedrängt und folglich die Konkurrenz verdrängt und sich somit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft.
Ursprünglich hatte das US-Justizministerium die Zerschlagung von Microsoft in
zwei getrennte Firmen gefordert, das jetzt veröffentlichte Urteil lässt
Microsoft zwar mit Einschränkungen, keinesfalls aber als Verlierer von dannen
ziehen. Die geforderten Auflagen waren um einiges härter, wie die Offenlegung
des Windows Quellcodes, um der Konkurrenz die Möglichkeit zu geben, ihre
Programme besser auf das Betriebssystem abstimmen können.
Nicht auszuschliessen ist eine Berufung der unterlegenen neun US-Bundesstaaten,
in dieser Hinsicht wird das weitere Vorgehen noch geprüft. Das Urteil wurde mit
unterschiedlichen Reaktionen aufgenommen, Verbraucherschützer sehen keine
wesentliche Verbesserung, Microsoft wie auch das Gericht glauben, mit diesem
Kompromiss die Weichen für ein gerechten Wettbewerb gestellt zu haben.
Die Urteile können Sie unter
http://www.dcd.uscourts.gov/microsoft-2001.html als PDF Dokumente abrufen.
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