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Veröffentlicht am 04.05.2006 09:11:23
Die ersten Erfahrungen mit der seit Mitte 2005 in Kraft befindliche EU-Elektro(nik)schrott-Richtlinie lösen im EU-Parlament aber auch beim Elektrohandel heftige Kritik aus. Vieles von dem, was jetzt Praxis sei, widerspreche dem Geist des Gesetzes, sagte der Vorsitzende des Umweltausschusses des Parlaments, Karl-Heinz Florenz, in Brüssel. Probleme gibt es laut Florenz vor allem wegen der extrem unterschiedlichen Vorschriften für die Registrierung in den Mitgliedstaaten sowie fehlende Ausnahmen für Kleinhändler.
Hürden für kleine Händler
Für europaweit ähnliche Vorgaben für die Registrierung der Händler und Importeure von elektrischen oder elektronischen Geräten - vom Fernseher über den Kühlschrank bis zum Gameboy - plädiert auch der Obmann des Wiener Elektrogroßhandels, Hans K. Friedl. Die derzeitige Situation verursache bürokratische Hürden und Kosten vor allem für kleine Händler, die in mehreren Ländern aktiv sind, sagte er bei einem Besuch in Brüssel zur APA.
Florenz fordert bereits seit Jahresbeginn eine Überarbeitung der Elektroschrott-Richtlinie. Eine einzige Registrierung eines Händlers in der EU müsse ausreichend sein.
Der Stephan Schwarzer, Abteilungsleiter Umwelt- und Energiepolitik der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) betonte, dass die vorgeschriebenen Sammelquoten bei Elektroschrott von 4 Kilogramm pro Person und Jahr in Österreich locker erreicht werden, dass der Preis dafür mit dem jetzigen System aber sehr hoch sei.
Klare Definitionen
Im Zusammenhang mit der ebenfalls im Umweltausschuss diskutieren neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie fordert Schwarzer zudem eine klarerer Definition von Begriffen wie Abfall oder Verwertung. Die Frage, ab wann ein Stoff keine Abfall sondern wieder ein Rohstoff ist, habe enorme Auswirkungen auf die weiteren Kosten und den Umgang damit. Das Abfallrecht der EU sei mittlerweile etwas in die Jahre gekommen, daher sei nun auch eine "inhaltliche Weiterentwicklung notwendig".
Die EU-Kommission hat am 22. Dezember 2005 ihren Entwurf für die Überarbeitung der fast 30 Jahre alten Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt. Unter diesem Dach finden sich sämtliche Rechtsvorschriften im Abfallbereich, darunter die Altauto-Richtlinie, die Elektroschrott-Richtlinie ebenso wie die neue Altbatterien-Richtlinie. Nach Ansicht der Wirtschaft stellt die EU-Kommission derzeit zu sehr auf die Frage der Entsorgung ab und weniger auf generellere Umweltüberlegungen wie etwa den Lebenszyklus eines Produktes oder auch den Klimaschutz.
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