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Lokales
Veröffentlicht am 28.10.2003 14:44:24
Heute am 28.10.2003 hat das eGouverment-Gesetz den Ministerrat passiert. Dies sei so Bundeskanzler Wolfgang Schüssel die "juristischen Geburt der Bürgerkarte". Mit ihr sollen Behördengänge virtuell erledigt werden können. Von der Steuererklärung, über Meldebestätigungen bis hin zu Strafregisterauszüge soll alles abgedeckt werden und die technischen und organisatorischen Infrastrukturprobleme des elektronischen Datenflusses zwischen Bürger und Behörde regeln.
Die Bürgerkarte soll z.B. gleich mit signaturfähige Bankomatkarten oder zukünftigen Handys verbunden werden. Ein Umstand der Datenschützer die Schweißperlen auf die Stirn treibt.
Vor allem da die WKÖ (Wirtschaftskammer) wünscht, dass die Behördenzuständigkeit bei der Stammzahlenverwaltung bei der Telekom-Regulierungsbehörde RTR gespeichert wird und nicht bei der Datenschutzkommission.
Bis zum Jahre 2008 sollen schließlich sämtliche Behördengänge online abgewickelt werden können. Die Ämter werden deswegen noch lange nicht geschlossen, schließlich muss der Bürger auch die Möglichkeit haben die konventionelle Vorgangsweise nutzen zu können.
Bürgerkarte
wan
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