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Internet
Jurist warnt vor virtuellem Sex in "Second Life"
Veröffentlicht am 07.03.2007 12:31:21
Virtueller Sex in Internet-Welten wie "Second Life" kann nach Aussage eines Rechtsexperten ernste strafrechtliche Folgen haben. "Die Darstellung sexueller Betätigung von menschenähnlichen Figuren in Second Life ist eindeutig Pornografie im Sinne des Paragrafen 184 im Strafgesetzbuch", sagte der Hamburger Jurist Stephan Mathe der "Netzeitung". Problematisch sei, dass auch Kinder und Jugendliche die virtuellen Welten besuchen. "Wer pornografische Schriften einer Person unter 18 Jahren zugänglich macht oder derartiges Material dort verbreitet, wo sich Personen unter 18 Jahren aufhalten, wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft", sagte der Medienrechtsexperte. Das Strafgesetzbuch beziehe sich nicht allein auf die Darstellung wirklicher sexueller Akte "echter Menschen", sagte Mathe.
Veröffentlicht am 07.03.2007 12:31:21
Virtueller Sex in Internet-Welten wie "Second Life" kann nach Aussage eines Rechtsexperten ernste strafrechtliche Folgen haben. "Die Darstellung sexueller Betätigung von menschenähnlichen Figuren in Second Life ist eindeutig Pornografie im Sinne des Paragrafen 184 im Strafgesetzbuch", sagte der Hamburger Jurist Stephan Mathe der "Netzeitung". Problematisch sei, dass auch Kinder und Jugendliche die virtuellen Welten besuchen. "Wer pornografische Schriften einer Person unter 18 Jahren zugänglich macht oder derartiges Material dort verbreitet, wo sich Personen unter 18 Jahren aufhalten, wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft", sagte der Medienrechtsexperte. Das Strafgesetzbuch beziehe sich nicht allein auf die Darstellung wirklicher sexueller Akte "echter Menschen", sagte Mathe.
Auch die Darstellung von Sex zwischen Tier- und menschenähnlichen virtuellen Spielfiguren (Avataren) ahnde das Strafrecht, sagte der Jurist. "Jeder "Second Life"-Besucher sollte sich hüten, derartige Angebote zu besuchen." Schon das Herunterladen der Grafikdaten auf den eigenen PC gelte als "Besitzverschaffung" und könnte strafbar sein. Virtueller Sex mit Avataren in Kindergestalt, wie er in "Second Life" vollzogen werde, könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Dies gelte selbst dann, wenn die Figuren von Erwachsenen gesteuert würden.
(apa)
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