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WCM » News » April 2013 » Handyverbot für Österreichs Radfahrer gilt

Handyverbot für Österreichs Radfahrer gilt
Veröffentlicht am 02.04.2013 18:53:41

Wien - Seit gestern wird es in Österreich für Radfahrer, die beim Telefonieren erwischt werden, teuer. Ähnlich wie in Deutschland gilt dann auch in der Alpenrepublik ein Handyverbot für Zweiradfahrer. Um nicht auf das Telefonieren verzichten zu müssen, greifen viele auf mobile Freisprechanlagen zurück. Doch auch die haben ihre Kehrseite.

Während deutsche Radler mit 25 Euro zur Kasse gebeten werden, müssen ihre österreichischen Kollegen ab April doppelt so viel bezahlen, sollten sie während des Fahrradfahrens mit dem Handy am Ohr erwischt werden. In beiden Ländern gilt jedoch, dass die Nutzung einer Freisprechanlage erlaubt ist. Es gibt nur ein Problem: Die meisten Freisprechanlagen müssen mit der Hand bedient werden, um zum Beispiel einen Anruf entgegen nehmen zu können. Darüber hinaus lassen sich die meisten Lösungen nur schwer am Fahrradhelm befestigen.

Für solche Fälle hat das US-Unternehmen Cardo Systems http://cardosystems.com ein sprachgesteuertes Kommunikationssystem entwickelt. Das "BK-1" ist weltweit die erste auf Bluetooth-basierende Freisprecheinrichtung für Fahrradfahrer. Mit einem einfachen "Ja" wird ein eingehender Anruf entgegengenommen. So bleiben beide Hände am Lenker. Das staub- und wasserdichte Gadget wird mit Klettverschlüssen am Helm befestigt.

Da die Ohrhörer nicht direkt auf den Ohren aufliegen, sondern quasi über ihnen "schweben", werden auch während eines Telefonats Umgebungsgeräusche wahrgenommen. Ein Filter für Windgeräusche sorgt zudem für verständliche Telefonate. Cardo Systems ist bereits mit ähnlichen Lösungen für Motorradfahrer unterwegs. Die in diesem Bereich entwickelte Interkom-Technologie, die im Motorradhelm integriert wird, wurde auch für das BK-1 übernommen. So können Radfahrer mit bis zu vier Mitfahrern in Kontakt bleiben.

Mobile Freisprecheinrichtungen sind auch nach Inkrafttreten des Handyverbots in Österreich erlaubt. Im Paragraf 2 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes (KFG) heißt es, dass die Körperhaltung auf dem Fahrrad während des Telefonierens "nicht wesentlich" bei der Benutzung einer solchen Freisprecheinrichtung verändert werden darf, der Radfahrer freie Sicht haben muss und nicht durch die Bedienung der Einrichtung das Verkehrsgeschehen außer Acht lässt.

Ganz wohl ist dem ÖAMTC http://oeamtc.at aber nicht, wenn solche Freisprecheinrichtungen künftig verstärkt zum Einsatz kommen - auch wenn aus technischer und rechtlicher Sicht nichts dagegen spricht. "Es ist aber anzumerken, dass jede Ablenkung gefährlich ist, selbst wenn das KFG dieses Verhalten für rechtmäßig erklären sollte", sagt Martin Hoffer, Leiter Rechtsdienste beim ÖAMTC.

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