WCM

IT-News

News-Startseite
Monatsübersicht
News durchsuchen

WCM Forum


Inhalt und Video




Service

· WCM abonnieren
· Impressum
· WCM Mediadaten 2013

Derzeit Online

Derzeit sind 53 Benutzer online

Managed with Contentteller(R) Business Edition, (C) 2002 - 2009 Esselbach Internet Solutions

Werbung




Rat & Tat Forum

[ zum WCM Forum ]

· Kann gelöscht werden
· Firefox 112.0.1 erschienen
· Firefox 111.0.1 erschienen
· Firefox 110.0.1 erschienen
· Firefox 109.0.1 erschienen
· Firefox 108.0.2 erschienen
· Firefox 107.0.1 erschienen
· Probleme mit autom. Win Update
· RAID1-HD außerhalb des Arrays mit Daten füllen
· Firefox 106.0.5 erschienen
· Drucker/Scanner fürs Home Office
· iphone - USB-Stick Lightning
· Firefox 105.0.3 erschienen
· M1 Mac - wer hat schon?
· Microsoft Edge defekt
· Firefox 104.0.2 erschienen
· Nachtrag: HD-Recorder Kauf
· Norton deinstallieren?
· Gute(!) Kopfhörer an USB-C ?
· Uhrzeit bei Windows 10 falsch
· Firefox 102.0.1esr erschienen
· INTEL NUC11PAHI5 Mini-PC empefehlenswer...
· Sicherheit: BlueTooth - Logitech Unifying - Logi Bolt
· AMD APP nutzen
· Firefox Profildaten von Windows auf Linux transferieren
· Voodoo Störungen im Wlan
· Win10 - Update - Taskleiste
· Firefox 100.0.2 erschienen
· Mein Voxi UKabo 10 Pfund alles ohne Limit
· Daten von alten Spielepc auf neuen Spielpc übertragen

[ zum WCM Forum ]

Willkommen bei WCM

Um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können müssen Sie sich Einloggen oder Registrieren. Die Registrierung ist unverbindlich und dauert nur einen Moment.

WCM » News » Mai 2014 » Google muss "Recht auf Vergessen" gewähren

Google muss "Recht auf Vergessen" gewähren
Veröffentlicht am 19.05.2014 19:25:39

Suchmaschinenriese Google muss gemäß eines heute, Dienstag, gesprochenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) http://curia.europa.eu Links auf sensible Daten aus seiner Ergebnisliste streichen, wenn das Unternehmen dazu aufgefordert wird. Das Urteil (Rechtssache C-131/12) hat eine wegweisende Bedeutung. Kritiker hingegen sehen massiv die Meinungsfreiheit im Internet dadurch bedroht.

Bitte um Änderung zulässig

Die Richter argumentieren damit, dass sich das gesprochene Recht aus der EU-Datenschutzrichtlinie ableitet und der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich zeichnet. Ein betroffener Nutzer könne sich künftig mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse direkt an Google oder andere zuständige Stellen wenden. Gegen die nicht vorhandene Einspruchslösung hatte ein Spanier geklagt.
Dieser hatte sich dagegen gewehrt, dass Google bei der Eingabe seines Namens noch heute einen Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor rund 15 Jahren in den Suchtreffern anzeigt. Gegen den Betreiber der Webseite selbst, einen spanischen Zeitungsverleger, kam der Ex-Schuldner allerdings gerichtlich nicht an.

Im Vorfeld äußerst geringe Chance

Obwohl der Spanier gegen den als "Datenkrake" verschrieenen Internetkonzern gewonnen hat und dieser nun nicht mehr in der Liste der Suchergebnisse zum Namen des Klägers den Link zum besagten Zeitungsartikel anzeigen darf, wehrt sich Google gegen die vor Gericht erfolgreiche Argumentation. Die Chance, dass der Spanier mit seiner Klage durchkommen würde, war äußerst gering.
Im Sommer 2013 hatte der EU-Generalanwalt Niilo Jääskinen dem verärgerten Spanier in einem Rechtsgutachten eine Absage erteilt. Als Begründung führte er an, dass die derzeit geltende EU-Datenschutzrichtlinie kein allgemeines "Recht auf Vergessenwerden" enthalte. "Würde von den Suchmaschinen-Diensteanbietern verlangt, in die öffentliche Sphäre gelangte legitime und rechtmäßige Informationen zu unterdrücken, käme es zu einem Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung."

Digg it! Slashdot Del.icio.us Technorati Fark it! Binklist Furl Newsvine Windows Live Netscape Google Bookmarks Reddit! LinkaGoGo Tailrank Wink Dzone Simpy Spurl Yahoo! MyWeb NetVouz RawSugar Smarking Scuttle Magnolia BlogMarks Nowpublic FeedMeLinks Wists Onlywire Connotia Shadows Co.mments
( 0 Kommentar(e) | Artikel ausdrucken )

« Neue Smartphone-Cam löst digitale Fotoapparate ab · Google muss "Recht auf Vergessen" gewähren · Studie: IT-Outsourcing kein Selbstläufer »

WCM » News » Mai 2014 » Google muss "Recht auf Vergessen" gewähren
© 2013 Publishing Team GmbH