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WCM » News » Jänner 2006 » Gerichts-SMS an Schuldner

Mobile Computing
Gerichts-SMS an Schuldner
Veröffentlicht am 04.01.2006 13:43:36

Nach einem Testlauf in den englischen Midlands sollen Schuldner zukünftig durch gerichtliche SMS mit Texten wie „Bezahle oder geh ins Gefängnis“ animiert werden, ihre Schulden zu begleichen. Englands Friedensrichter schlagen nun einen neuen Weg ein, um Schuldner zur Zahlung ihrer Strafen und Busgelder zu bringen. Wer seine Schulden nicht rechtzeitig begleicht, bekommt ein offizielles SMS mit einem offenbar Furcht einflößenden Text wie „Voll bezahlen oder voll einsitzen“. Denn im ersten Testlauf Namens „Operation Payback Three“ beglichen mehr als drei Viertel der 150 Empfänger ihre Strafen unverzüglich.

Aber nicht nur SMS sollen die Übeltäter an ihre Pflichten erinnern. Geht es nach dem DCA (Department for Constitutional Affairs), sollen künftig säumige Schuldner auch per automatisch generiertem E-Mail oder Telefonanruf vom Band an ihre Verpflichtungen erinnert werden. Das Service soll weiters dazu benutzt werden, auch jene Menschen einzuschüchtern, die ihren solzialen Diensten nicht nachkommen oder Gerichtstermine versäumen.

Man überlegt im DCA nun, ob diese Vorgehensweise aufgrund des hohen Erfolges nicht als Teil des Vollstreckungsvollzuges in die nationale Gesetzgebung aufgenommen werden soll. Die Ministerin für Verfassungsangelegenheiten, Harriet Harman, äußert sich dazu in einer Stellungnahme jedenfalls positiv: „Jeder hat heutzutage ein Mobiltelefon. SMS haben sich als alltäglich benutzte Kommunikationsform etabliert. Weshalb sollen Gerichte diese Wege nun nicht auch für Ihre Zwecke nutzen? Es ist schnell, effizient und verursacht kaum Kosten. Und vor allem kommt die Message bei den Delinquenten an.“ Das zeigt auch das Testergebnis: Mehr als zwei Millionen Pfund wurden während der Operation Payback Three eingetrieben. Das sind 82 Prozent an zahlenden Schuldnern. Im Vergleich dazu haben nur 50 Prozent aller auf herkömmliche Weise benachrichtigten Personen ihre finanziellen Verfehlungen beglichen.

Christoph Puhl

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