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WCM » News » Mai 2001 » Festplattenabgabe wird eingeklagt

Network & Solutions
Festplattenabgabe wird eingeklagt
Veröffentlicht am 08.05.2001 23:00:00

Austro Mechana will Industrie wegen der fälligen Urheberrechtsschutzabgabe verklagen. Auch in Österreich gehen die Diskussionen um die Urheberrechtsabgaben in die nächste Runde. Nun will die Austro Mechana die Hersteller von Festplatten verklagen, um so ihre Forderungen endlich durchzusetzen. Bisher hat sich die Industrie vehement gegen diese Abgaben gewehrt, zumeist mit dem Argument, dass eine Festplatte primär ein fixer Bestandteil eines Computers ist und damit nicht zuerst als Datenträger gesehen werden kann.Dies ist deshalb so wichtig, da Abgaben aus urheberrechtlichen Gründen nur auf Datenträger, nicht aber auf Geräte oder Bestandteile von Geräten erlaubt sind. Die Austro Mechana dagegen verwendet nun eine von Fessel-GfK in Auftrag gegebene Studie für ihre Zwecke, in der festgestellt wurde, dass ca. 56% der Daten auf der Festplatte eines durchschnittlichen Anwenders aus urheberrechtlich geschütztem Material bestehen.Diese Daten teilen sich wiederum in 11% Musikdateien, 23% Spiele, satte 33% Software, 20% Texte, 8% Bilder sowie 1% Filme. Wie das Institut zu diesen Daten gekommen ist, steht allerdings natürlich auf einem anderen Papier.Wer die besseren Chancen in dem Prozess haben wird ist nicht klar, die Industrie bewegt sich allerdings auf recht dünnem Eis, könnte sie doch im Falle einer Niederlage mit rückwirkenden Zwangsabgaben bestraft werden. Eine Einigung vor oder während des Prozesses ist daher nach wie vor noch durchaus möglich.

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