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Veröffentlicht am 09.02.2006 12:01:40
Im Kartellstreit mit Microsoft hat die Europäische Union dem weltgrößten Softwarekonzern am Mittwoch (8.2.) eine weitere Fristverlängerung verwehrt. Damit wird eine Strafe von bis zu zwei Millionen Euro täglich wahrscheinlicher, die die EU dem US-Unternehmen wegen anhaltender Kartellverstöße angedroht hat.
Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag von Microsoft, für seine Verteidigung Einsicht in Korrespondenz mit Technik-Experten nehmen zu dürfen. In einer ersten Reaktion bezeichnete Microsoft diese Entscheidung als nicht gesetzeskonform.
Microsoft müsse sich wie bisher festgelegt bis zum 15. Februar zu den Vorwürfen äußern, sagte EU-Kommissionssprecher Jonathan Todd. Microsoft hatte vor knapp einer Woche versucht, einen weiteren Aufschub zu bekommen. Die EU-Kommission hatte im November festgestellt, dass Microsoft sich weiter nicht an Kartellbestimmungen halte, die dem Konzern in einer Weg weisenden Entscheidung von 2004 auferlegt worden waren. Damals war Microsoft bereits zu einer Kartellstrafe von 497 Millionen Euro verurteilt worden, die das Unternehmen bereits gezahlt hat.
Softwarekonzern muss informieren
Darüber hinaus forderte die Kommission damals, dass Microsoft Wettbewerbern die Entwicklung von Software ermöglicht, mit der Geräte wie beispielsweise Drucker unter dem weit verbreiteten Microsoft-Betriebssystem Windows laufen sollten. Dafür sollte Microsoft den konkurrierenden Software-Entwicklern praktikable Anleitungen zur Verfügung stellen. Unabhängige Gutachter bezeichneten die von Microsoft gelieferten Beschreibungen aber als unbrauchbar. Daraufhin drohte die EU-Kommission mit einer täglichen Millionenstrafe. Am 15. Dezember war eine erste Frist abgelaufen.
Die auf den 15. Februar verlängerte Frist werde nun bestätigt, sagte EU-Kommissionssprecher Todd weiter. Knapp acht Wochen sollten reichen, damit Microsoft auf eine vergleichsweise kurze Erklärung reagiere. Microsoft sei zudem bereits Einsicht in einige Korrespondenz mit Personen gewährt, die auf die ihnen zustehende Vertraulichkeit verzichtet hätten. Ein weiterer Zugriff auf Dokumente sei abgelehnt worden.
Microsoft-Anwalt Ian Forrester teilte daraufhin mit, die Position der EU-Kommission widerspreche in diesem Punkt dem Gesetz. Zuvor hatte Microsoft mitgeteilt, dem Konzern würden Grundrechte der Verteidigung verwehrt. Kommissionssprecher Todd sagte dagegen, dieses Recht sei angemessen geschützt worden.
(apa)