Willkommen bei WCM
Um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können müssen Sie sich Einloggen oder Registrieren. Die Registrierung ist unverbindlich und dauert nur einen Moment.
Veröffentlicht am 02.05.2006 08:58:43
Im Rechtsstreit um die Marktmacht Microsofts hat die EU dem US-Softwareriesen erneut Verstöße gegen das Kartellrecht vorgeworfen. Der Konzern habe widerrechtlich seine beherrschende Stellung abgesichert, argumentierte der Anwalt der EU-Kommission, Anthony Whelan, zum Auftakt der Endphase des Verfahrens vor dem zweithöchsten Gericht der Europäischen Union. Microsofts Anwalt Ian Forrester entgegnete, die EU-Exekutive wolle das gesetzlich geschützte geistige Eigentum des Unternehmens gefährden, indem sie auf die Umsetzung 2004 verhängter Sanktionen bestehe.
Die Kommission hatte damals die Rekordstrafe von knapp 500 Mio. Euro verhängt und dem Hersteller des Betriebssystems Windows, das auf 95 Prozent der PC weltweit läuft, zudem aufgefordert, sein Geschäftsmodell zu ändern. Microsoft verlangte am Freitag vor dem EU-Gericht Erster Instanz in Luxemburg die Aufhebung oder zumindest eine erhebliche Reduzierung dieser Strafe. Sie sei für die angeblichen Vorwürfe falsch angesetzt, sagte Forrester.
Die Anhörung vor den 13 Richtern, die für eine Woche angesetzt war, sollte am Freitag (28. April) enden. Beobachter schlossen jedoch nicht aus, dass sie sich noch bis Samstag (29. April) hinziehen könnte. Ob das EU-Gericht sich der Auffassung der EU-Kommission anschließt und ob es die Strafe aufrecht erhält, dürfte allerdings erst in etlichen Monaten entschieden werden.
EU bekräftigt ihre Haltung
Microsoft habe seinen Konkurrenten nicht genügend technische Informationen über Windows zur Verfügung gestellt, bekräftigte Whelan die Position der EU-Kommission. Zudem habe das Unternehmen wiederholte Anfragen der Konkurrenz zu solchen Informationen abgelehnt. Der EU-Kommission zufolge konnten einige Programme anderer Softwarehersteller auf Windows daher nicht so reibungslos laufen, wie Microsofts eigene Programme.
Forrester wies die Argumentation zurück. Er betonte, dass die Kommission durch ihr Vorgehen grundsätzliche Probleme für den rechtlichen Schutz von geistigem Eigentum aufwerfe. Schließlich werde von Microsoft verlangt, auf alle Dauer seine Patente und andere Informationen offen zu legen. Das Unternehmen hat nach eigener Einschätzung der Konkurrenz ausreichend Informationen bereitgestellt. Mehr sei nicht möglich, da sonst jahrelang erworbenes und hart erarbeitetes Wissen über Innovationen weitergegeben werden müsste. Letztlich verletze dies die Rechte an Microsofts geistigem Eigentum.
Der Rechtsstreit zwischen der Kommission und Microsoft hat sich auch am Media Player des Unternehmens festgemacht. Microsoft bietet Windows im Paket mit dem Programm zum Abspielen von Musik und Filmen an. Die EU-Kommission argumentiert, dass durch diese Verknüpfung konkurrierende Angebote wie etwa der Real Player von RealNetworks aus dem Markt gedrängt würden.Microsoft hält dagegen, dass zum einen andere Programme zum Abspielen von Musik und Filmen frei erhältlich seien. Zum anderen sei es für die Verbraucher angenehm und hilfreich, zusammen mit Windows auch den Media Player zu bekommen.
Für die EU-Kommission geht es in dem Prozess vor allem um ihre Glaubwürdigkeit als Wettbewerbsaufsicht der Europäischen Union. Für Microsoft geht es mehr noch als um die Millionenstrafe um die Rahmenbedingungen seines Geschäfts.
(apa)