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WCM » News » August 2006 » Erste Anklage gegen Ex-Yline-Chef Werner Böhm

IT Business
Erste Anklage gegen Ex-Yline-Chef Werner Böhm
Veröffentlicht am 22.08.2006 09:30:41

In der Anlageaffäre um die Pleite des früheren New-Economy-Unternehmens YLine Internet Business Services AG und ihres Tochterfirmen-Konglomerats liegt jetzt die erste Anklage vor, berichtet das "WirtschaftsBlatt". Staatsanwalt Georg Krakow habe eine "Teilanklage" gegen YLine-Gründer Werner Böhm und einen ehemaligen Vorstand sowie gegen einen früheren Vorstand der YLine-Tochterfirma Proofit-M-Commerce formuliert. Der Anwalt Böhms bestreitet alle Vorwürfe. Im Mittelpunkt stehe der Verdacht der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung (Paragraph 33 des Finanzstrafgesetzes). "Es geht um den Vorwurf der unrechtmäßigen Geltendmachung von 300.000 Euro Vorsteuer", heißt es dazu laut Zeitung bei der Staatsanwaltschaft Wien. Dabei werde der Vorwurf erhoben, dass die Muttergesellschaft YLine eine Scheinrechnung an die Tochtergesellschaft Proofit-M-Commerce ausgestellt habe. Über Proofit-M-Commerce war am 18. August der Konkurs eröffnet worden.

"Die Anklage wurde meinem Mandanten noch nicht zugestellt", kontert Böhms Anwalt Johannes Schmidt. "Es würde mich wundern, wenn etwas dran wäre." Schmidt geht davon aus, dass das Finanzstrafverfahren auf dem Gutachten des Sachverständigen Thomas Keppert basiere. Schmidt: "Ich bin mit seiner Arbeitsweise nicht einverstanden. Er hat bisher kein einziges Mal mit meinem Mandanten gesprochen."

YLine hat im Herbst 2000 angeblich die Masterlizenen ihrer Ares-Software um brutto 1,8 Millionen Euro an Proofit-M-Commerce verkauft. Laut Gutachten "erfolgte die Bezahlung in der Buchhaltung im Wege einer Aufrechnung eines gegebenen und eines erhaltenen Schecks". YLine gewährte Proofit 1,8 Millionen Euro Gesellschafterzuschuss, eine Woche später soll Proofit die Lizenzen mit einem Scheck (1,8 Millionen Euro) bezahlt haben, so die Zeitung. Böhms Anwalt Schmidt entgegnet: "Es hat vielleicht ein paar Formalfehler bei der Ausstellung der Rechnung gegeben, aber dass es eine Scheinrechnung war, wird mit Sicherheit nicht halten."

(apa)

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