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Lokales
Veröffentlicht am 08.03.2004 10:32:56
Microsoft kann aufatmen - das ActiveX Patent ist aufgehoben, der Internet Explorer muss nicht geändert werden Im August 2003 fiel das Urteil in einem Jahre andauernden Patentsstreit zwischen dem Softwarekonzern Microsoft und dem Ein-Mann Unternehmen Eolas. Wir berichteten damals ausführlich über die Problematik, die eine Niederlage Microsofts in dem Fall mit sich bringen könnte. Kern des Rechtsstreites war ein 1994 beantragtes Patent, welches die Technologie zur Einbettung von Programminhalten in eine Webseite beschrieb. Nachdem das Patent 1998 schließlich genehmigt wurde, reichte Eolas Gründer Michael Doyle Klage gegen Microsoft ein, mit der Begründung, dass die unter Windows verwendeten ActiveX Komponenten genau jene Technik unrechtmäßig verwenden würden.
In erster Instanz verlor Microsoft und wurde zu einer Geldstrafe von 521 Millionen Dollar verurteilt. Zusätzlich verlangte das Gericht die Abänderung des Internet Explorers, um die Patentsverletzung zu unterbinden. Eolas dagegen wollte einen direkt Vertriebsstop aller betroffenen Microsoft Produkte erwirken.
Zwar beteuerte Doyle stets nur gegen den Konzern Microsoft vorgehen zu wollen, da er mit dessen Wettbewerbsmethoden nicht einverstanden sei, doch schnell wurden Befürchtungen laut, dass ein solches Urteil Auswirkungen auf das gesamte Internet haben könnte. Nicht nur ActiveX, auch Java Applets, Flash Movies, PDF Dokumente - eigentlich alles, was via PlugIn in eine Webseite eingebettet wird, fiel unter die Beschreibung des strittigen Patentes. Selbst wenn Eolas keine Klagewelle auslösen wollte, wäre mir der Änderung des Internet Explorers, der noch immer der meistgenutzte Browser im Internet ist, eine Anpassung von unzähligen Seiten im Netz nötig. So schaltete sich das World Wide Web Konsortium (W3C) ein und besprach auf einer Krisensitzung mögliche Lösungen für Web-Entwickler und Web-Nutzer.
Währenddessen versuchte Microsoft in zweiter Instanz gegen das Urteil vorzugehen. Es wurden gleich mehrere Fälle vorgezeigt, in denen die betroffene Technik schon vor der Einführung des Eolas Patentes eingesetzt wurden. Somit würde es sich hierbei um sogenannte Prior Art handeln, was in der Patentsbeschreibung erwähnt werden muss, was aber nicht geschehen war.
Doch das Urteil wurde weiterhin aufrecht erhalten.Nachdem das W3C jedoch eine erneute Prüfung des Patentes erwirkt hatte, gewährte das Gericht einen Aufschub des Vertriebsstops für den Internet Explorer, bis über die Gültigkeit von Eolas Ansprüchen endgültig entschieden wird. Und tatsächlich - am vergangenen Freitag setzte das US Patentamt das Patent mit der Nummer 5,838,906 vorübergehend ausser Kraft.
Microsoft ist zunächst aus dem Schneider - keine Änderung des Internet Explorers. Somit darf auch das W3C wieder aufatmen und die Pläne über geänderte Web-Standards zur Umgehung des Patentes beiseite legen. Ob sich Eolas nun aber geschlagen gibt, bleibt abzuwarten. 60 Tage hat Michael Doyle Zeit Einspruch einlegen, um die Gültigkeit seines Patentes zu beweißen.
AlexG
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