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WCM » News » August 2006 » bwin legt Widerspruch gegen Gewerbeverbot ein

Lokales
bwin legt Widerspruch gegen Gewerbeverbot ein
Veröffentlicht am 22.08.2006 09:37:20

Der in Österreich börsenotierte Sportwettenanbieter bwin (früher: "betandwin") hat beim Verwaltungsgericht Dresden fristgerecht Widerspruch gegen das vom sächsischen Innenministerium verfügte Gewerbeverbot eingelegt. Das Schreiben sei wohl schon Ende vergangener Woche bei Gericht eingegangen, sagte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage. Das Gericht war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung für den vom Ministerium geforderten Sofortvollzug des Verbotes. Das Innenministerium will sich vor dem offiziellen Ablauf der Widerspruchsfrist am 24. August nicht zum Thema äußern.

Sachsens Innenministerium hatte vor zehn Tagen den Unternehmen betandwin e.K. mit Sitz im sächsischen Neugersdorf und bwin.com Interactive Entertainment AG in Wien die Tätigkeit im Freistaat mit sofortiger Wirkung untersagt. Das Verbot trifft auch weitere private Wettanbieter. Das Vorgehen Sachsens war von Sportverbänden und Vereinen, die mit der Firma vertraglich verbunden sind, kritisiert worden. Das Unternehmen investiert unter anderem mehrere Millionen Euro als Trikotsponsor beim Fußball-Bundesligist Werder Bremen und Zweitligist TSV 1860 München.

Genehmigung für VfB Stuttgart

Das Verwaltungsgericht Stuttgart erlaubte dem Bundesligisten VfB Stuttgart, weiterhin für betandwin werben zu dürfen. Der Eilantrag des Vereins, dem stattgegeben wurde, richtet sich gegen eine Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Dabei gab es auch einen Wink in Richtung Sachsen: Die Tätigkeit von betandwin sei nach "einfachem Gesetzesrecht zwar illegal", weil nach der Untersagung durch das Regierungspräsidium Chemnitz bundesweit keine Erlaubnis für diese Wetten bestehe. Aber im Hinblick auf die Gültigkeit einer vom Bundesverfassungsgericht im März eingeräumten Übergangsregelung "unter dem Aspekt der europarechtlich gewährleisteten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit" ergäben sich Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Untersagungsverfügung.

Zu den angekündigten Schadenersatzklagen in Höhe von rund 500 Millionen Euro werden nach Einschätzung von bwin-Chef Manfred Bodner weitere Forderungen großer amerikanischer Fondsgesellschaften kommen. Diese würden so auf die Kurseinbrüche der betroffenen Unternehmen reagieren, die durch "Vorverurteilungen" entstanden seien, hatte Bodner dem "Standard" gesagt.

(apa)

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