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Network & Solutions
Bundesheer.at bleibt
Veröffentlicht am 28.11.2000 00:00:00
Nun hat der Oberste Gerichtshof entschieden. Der Besitzer der Site bundesheer.at darf seine Domain behalten und weiter betreiben. Die Heeresverwaltung hat den Betreiber vor den Kadi gezerrt, da Verwechslungsgefahr bestehe. Der OGH hat nun allerdings beschlossen, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe. Der Ausdruck 'Bundesheer' könnte zwar namensrechtlich Schutz nach § 43 ABGB erhalten, doch reiche dies allein nicht aus. Dies könnte somit ein Präzedenzfall werden.
Veröffentlicht am 28.11.2000 00:00:00
Nun hat der Oberste Gerichtshof entschieden. Der Besitzer der Site bundesheer.at darf seine Domain behalten und weiter betreiben. Die Heeresverwaltung hat den Betreiber vor den Kadi gezerrt, da Verwechslungsgefahr bestehe. Der OGH hat nun allerdings beschlossen, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe. Der Ausdruck 'Bundesheer' könnte zwar namensrechtlich Schutz nach § 43 ABGB erhalten, doch reiche dies allein nicht aus. Dies könnte somit ein Präzedenzfall werden.
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