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Veröffentlicht am 15.05.2006 13:20:00
Seitens des Bundeskanzleramtes (BKA) ist eine Klarstellung zu dem Bericht einer schwedischen Zeitung erfolgt, wonach die österreichische EU-Ratspräsidentschaft und die EU-Kommission den USA Zugriff auf die von den einzelnen EU-Staaten gespeicherten Daten über Telefongespräche, SMS und E-Mails zugesichert hätten. "Es gibt keine Zusage der EU über eine generelle Weitergabe von Telefondaten an die USA", erklärte die Sprecherin von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, Verena Nowotny, gegenüber der APA. Wie die Sprecherin weiter betonte, betreffe die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nur den Austausch zwischen den EU-Mitgliedern. Ein Datenaustausch erfolge nur im Falles eines Rechtshilfeersuchens, das heißt bei Straftatbeständen. Und in solchen Fällen müsste der Tatbestand von beiden involvierten Staaten als Straftatbestand bewertet werden.
Zuvor hatte der Legist Christian Pilnacek im Zusammenhang mit dem Bericht der in Malmö erscheinenden Tageszeitung "Sydsvenskan"auf Anfrage der APA von einer "völlig missverständlichen Darstellung" gesprochen. Der Sprecher von Ministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, bezeichnete den Bericht als "falsch".
Das Blatt bezog sich auf ein Treffen hochrangiger Beamter des österreichischen Ratsvorsitzes und der EU-Kommission mit einer US-Delegation, geführt von der Sondergesandten des State Department, Elisabeth Verville. Pilnacek war nach eigenen Angaben bei Teilen der Beratungen am 2. und 3. März in Wien anwesend. Sie hätten zur Vorbereitung eines Treffen zwischen EU-Justizkommissar Franco Frattini und dem amerikanischen Justizminister Alberto Gonzales rund um mehrere internationale Konferenzen zum Thema innere Sicherheit Anfang dieses Monats in Wien gedient.
(apa)