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WCM » News » Juni 2006 » Beko klagt Brain Force beim Handelsgericht

IT Business
Beko klagt Brain Force beim Handelsgericht
Veröffentlicht am 16.06.2006 09:15:57

Zwischen zwei börsenotierten Technologiefirmen ist ein Rechtsstreit entbrannt: Die Beko Holding AG hat beim Handelsgericht Wien eine Klage gegen die Brain Force Holding AG im Zusammenhang mit einer angeblichen Verletzung ihres Bezugsrechtes bei der Brain-Force-Kapitalerhöhung von Anfang April eingebracht. Dies teilte Beko in einer Aussendung mit.

Brain Force hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Beko ist an Brain Force mit über fünf Prozent beteiligt. Laut Beko habe es bei der Kapitalerhöhung der Brain Force "ungewöhnliche Vorgänge" gegeben. Daher sei eine detaillierte Darstellung des Sachverhaltes, aus dem sich der Verdacht auf die Verletzung der Meldepflicht gemäß Börsegesetz, der Pflicht zur Stellung eines Angebotes gemäß Übernahmegesetz sowie der Pflicht zur Wahrung der Interessen der Aktionäre im Rahmen ihres Bezugsrechts ergebe, an die Finanzmarktaufsicht übermittelt und ein entsprechender Antrag an die Übernahmekommission gestellt worden.

Beko fordert Hauptversammlung

Darüber hinaus fordert Beko eine Brain Force-Hauptversammlung, in der über eine Sonderprüfung zu den Vorgängen rund um die Kapitalerhöhung abgestimmt werden soll. Die börsenotierte Wiener Softwarefirma Brain Force hatte mit einer Kapitalerhöhung im April 15,9 Mio. Euro frisches Geld erhalten.

Hintergrund des Konflikts laut einem Bericht im "WirtschaftsBlatt": Im Zuge der Kapitalerhöhung hätten zwei Aktionäre, der deutsche Investor Karl Kalmund und die Private Equity-Firma march.sixteen, eine knapp 20-prozentige Beteiligung an Brain Force erworben, dies aber nie der FMA gemeldet. "Die Verletzung von Meldepflichten gemäß Paragraph 91 Börsegesetz ist immanent", heißt es dem Bericht zufolge im Schreiben von Beko an die FMA. Laut Brain Force-Chef Helmut Fleischmann sei eine Meldung aber nicht nötig gewesen, weil die zwei Investoren lediglich eine Zeichnungsgarantie gegeben hätten.

Auch die behauptete Verletzung des Übernahmerechts werde von Beko in dem Schreiben angesprochen: "Besonders verwerflich ist die Übervorteilung der Aktionäre durch Verletzung ihres Bezugrechts zugunsten der neuen Aktionäre", heißt es. Denn die neuen Aktionäre hätten mit Bonus nur 2,83 Euro je Aktie gezahlt, die übrigen Aktionäre jedoch 3,1 Euro.



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