Willkommen bei WCM
Um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können müssen Sie sich Einloggen oder Registrieren. Die Registrierung ist unverbindlich und dauert nur einen Moment.
Network & Solutions
AM verlangt Abgabe für Festplatten
Veröffentlicht am 24.11.2000 00:00:00
Nachdem die Gema in Deutschland mit HP ein Abkommen getroffen hat, dass HP für jeden CD-Brenner Abgaben zu leisten hat, scheint man auch hierzulande auf den Geschmack gekommen zu sein. Die Austro Mechana, die österreichische Gesellschaft für die mechanisch-musikalischen Rechte, hat nun Verhandlungen mit Festplattenherstellern aufgenommen. Diese sollen Abgaben leisten, da nach einer Studie auf heimischen Festplatten rund 11 Prozent raubkopierte Musik gespeichert ist – eine Unschuldsvermutung scheint es anscheinend für die AM nicht zu geben. Der AM-Direktor Dr. Helmut Steinmetz denkt bereits ans Klagen: 'Wir sind wild entschlossen, das durchzuboxen.'
Ob die AM damit Erfolg hat wird sich zeigen, da in Österreich Urheber-Abgaben nur auf Datenträger gesetzlich erlaubt sind, Geräte sind jedoch davon ausgenommen. Sprich Audio-, Video-Kassetten, CDs, usw. nicht aber z.B, CD-Brenner und Videorecorder. Die Austro Mechana sieht die Festplatte jedoch nur als Datenträger und nicht als Gerät. Anfang 2001 wird der Prozess höchstwahrscheinlich beginnen und man wird sehen, ob die AM sich mit diesen Argumenten die Taschen füllen kann.
Da die Studie der Fessel-GfK im Auftrag der AM erbracht hat, dass sich durchschnittlich über 50% an "Fremdinhalten" auf den Platten befindet, denkt man auch für Texte, Videos, Bilder und Spiele Abgaben einzuheben.
Veröffentlicht am 24.11.2000 00:00:00
Nachdem die Gema in Deutschland mit HP ein Abkommen getroffen hat, dass HP für jeden CD-Brenner Abgaben zu leisten hat, scheint man auch hierzulande auf den Geschmack gekommen zu sein. Die Austro Mechana, die österreichische Gesellschaft für die mechanisch-musikalischen Rechte, hat nun Verhandlungen mit Festplattenherstellern aufgenommen. Diese sollen Abgaben leisten, da nach einer Studie auf heimischen Festplatten rund 11 Prozent raubkopierte Musik gespeichert ist – eine Unschuldsvermutung scheint es anscheinend für die AM nicht zu geben. Der AM-Direktor Dr. Helmut Steinmetz denkt bereits ans Klagen: 'Wir sind wild entschlossen, das durchzuboxen.'
Ob die AM damit Erfolg hat wird sich zeigen, da in Österreich Urheber-Abgaben nur auf Datenträger gesetzlich erlaubt sind, Geräte sind jedoch davon ausgenommen. Sprich Audio-, Video-Kassetten, CDs, usw. nicht aber z.B, CD-Brenner und Videorecorder. Die Austro Mechana sieht die Festplatte jedoch nur als Datenträger und nicht als Gerät. Anfang 2001 wird der Prozess höchstwahrscheinlich beginnen und man wird sehen, ob die AM sich mit diesen Argumenten die Taschen füllen kann.
Da die Studie der Fessel-GfK im Auftrag der AM erbracht hat, dass sich durchschnittlich über 50% an "Fremdinhalten" auf den Platten befindet, denkt man auch für Texte, Videos, Bilder und Spiele Abgaben einzuheben.
« Oracle und Sun: Kürzere Failover-Zeit · AM verlangt Abgabe für Festplatten
· Altavista.at »