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Veröffentlicht am 20.04.2006 09:57:27
Der börsenotierte Leiterplattenhersteller AT&S hat angekündigt, 2,1 Millionen eigene Aktien, die in der Zeit zwischen 1. Jänner 2003 und 30. April 2003 zurückgekauft wurden, einzuziehen und damit das Grundkapital herabzusetzen.
Gleichzeitig wurde in einer Ad-hoc-Mitteilung angekündigt, das Aktienrückkaufprogramm, beginnend mit 15. Mai 2006, wieder aufzunehmen. Die neue Anzahl an Aktien beträgt damit 25,900.000 Stück, wobei 58.180 Aktien auch weiterhin von AT&S gehalten werden. Der Free Float der AT&S steigt damit auf rund 57 Prozent.
Gleichzeitig hat der Vorstand der AT&S beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm der AT&S, beginnend mit 15.5.2006 wieder aufzunehmen, hieß es. Auf Basis der vorliegenden Ermächtigung können bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zum Zeitpunkt der letzten Hauptversammlung, somit also noch bis zu 641.820 Aktien rückgekauft werden. "AT&S beabsichtigt auch mit diesem Rückkauf das Aktienkapital herabzusetzen beziehungsweise das Aktienoptionsprogramm zu bedienen."
"Längerfristige Strategie"
Diese Maßnahmen seien "Teil einer längerfristigen Strategie der AT&S, die Bilanzstruktur des Unternehmens zu optimieren und den Aktionären einen größeren Anteil am Erfolg des Unternehmens zukommen zu lassen. Angesichts der Tatsache, dass AT&S auch große organische Wachstumsprojekte wie etwa das zweite Werk in Shanghai aus dem starken Cash-Flow finanzieren kann und sich kurzfristig kein Finanzierungsbedarf ergibt, der die bestehenden Rahmen übersteigt, ist dies nicht als Abkehr vom nachhaltigen Wachstumskurs zu verstehen".
In den kommenden beiden Geschäftsjahren erwartet AT&S wie berichtet ein Umsatzwachstum von jeweils mehr als 20 Prozent. AT&S verfüge nach wie vor über die Genehmigung der Hauptversammlung, eine Kapitalerhöhung durchzuführen, würde diese Ermächtigung jedoch nur bei größeren Akquisitionsprojekten nützen wollen, die den Rahmen der Finanzierungsmöglichkeiten aus dem Cash-Flow bzw. eines vertretbaren Gearings überstiegen, so das Unternehmen. "Dieser längerfristigen Strategie folgend, sollte es auch in der Folgeperiode, eine neuerliche Ermächtigung der Hauptversammlung vorausgesetzt, zu weiteren Aktienrückkäufen und in der Folge zur Kapitalherabsetzung kommen."
(apa)