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Internet
Veröffentlicht am 18.10.2006 09:32:28
"Gut gemeint, aber völlig praxisfremd" - so charakterisiert die Sparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer die Regelung im Telekommunikationsgesetz, die die Flut von unerwünschten Massen-E-Mails eindämmen sollte. Jetzt sei eine Anpassung der so genannten "Spam-Bestimmungen" an die Praxis notwendig, heißt es in einer Aussendung. E-Mail-Newsletter, die sich an mehr als 50 Adressen richten, würden nach den neuen Regeln beispielsweise ebenso als Massenwerbesendungen gelten wie Spam-E-Mails. "Durch die nationale Verschärfung wird der Einsatz moderner und effizienter Kommunikationskanäle im B2B-Bereich, aber auch gegenüber den Kunden, weitestgehend verhindert", so Gerhard Buchroithner, Obmann der Sparte Information und Consulting. Davon betroffen seien vor allem die Werbebranche und Gründer im B2B-Bereich.
"Eine seriöse Geschäftsanbahnung wird maßgeblich erschwert, da nur mehr sehr aufwendig, nämlich via postalischer Zusendungen oder persönlichem Treffen, Erstkontakt zu neuen Geschäftspartnern aufgenommen werden kann", so Buchroithner. Praxisfremd sei die Bestimmung auch deshalb, weil sie nationale Sendungen regle, aber "die - zugegebenermaßen schwierig in den Griff zu bekommende - internationale Spamproblematik völlig ausklammert", ergänzte Spartengeschäftsführer Gernot Fellinger.
SERVICE: Am 18. Oktober informiert Peter Burgstaller im Rahmen eines Seminars der IC Akademie im WIFI Linz über das Thema "So spammen Sie richtig". Infos und Anmeldung unter Tel. 05-7000-7053 oder ic-akademie@wkooe.at.
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