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Lokales
Veröffentlicht am 01.06.2005 13:58:13
Mit einer Verordnung des BMVIT, in der die Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung geändert wird, wird nun auch in Österreich der 5 GHz-Bereich generell freigegeben. Durch diese Freigabe ist nun auch in Österreich der Einsatz des 802.11h-Standards legal möglich. Dieser arbeitet genauso wie der bei uns bereits sehr weit verbreitetete 802.11g-Standard mit einer Übertragungsrate von 54 MBit, verwendet jedoch Frequenzen im 5 GHz-Band. Im Grunde handelt es sich um eine Adaptierung des 802.11a-Standards, die für die Zertifizierung dieses Standards für Europa notwendig wurde. Dabei wurde 802.11a um eine dynamische Kanal- und Frequenzwahl (Dynamic Frequency Selection – DFS) und eine automatische Anpassung der Leistung (Transmit Power Control – TPC) ergänzt. Die Kombination dieser beiden Verfahren erlaubt es den Netzelementen, Kanäle mit bester Verfügbarkeit zu ermitteln und nur die möglichst kleinste Sendeleistung zu verwenden, sobald Interferenzen entstehen. Der Benutzer bekommt immer die Sendeleistung, die für die augenblickliche Entfernung zum Access Point benötigt wird. Die Übertragungsleistung wird vom TPC auf ein Minimum beschränkt. Die nun verabschiedete Funk-Schnittstellenbeschreibung FSB-LD061 gibt den Bereich von 5150 – 5350 Megahertz für eine HF-Strahlungsleistung von maximal 200 Milliwatt e.i.r.p. (effective isotropic radiated power – die effektive Strahulungsleistung) für den Indoor-Betrieb einschließlich Wireless Access Systems und Radio Local Area Networks (WAS/RLANs) und den Bereich von 5470 – 5725 Megahertz mit einer maximalen effektiven Strahlungsleistung von 1 Watt e.i.r.p. für den Indoor- und Outdoor-Betrieb einschließlich WAS/RLANs frei. Laut ISPA (Verband der österreichischen Internetanbieter) kann der 5 GHz Frequenzbereich insbesondere für die Breitbandversorgung in bis jetzt unterversorgten Gebiete von Nutzen sein.
Funk-Schnittstellenbeschreibung FSB-LD061
Markus Klaus-Eder
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