WCM 239 im Überblick Veröffentlicht am: 02.09.2005 13:56:28 Ab 05.09. im Handel! Keine Zwangsabgaben auf Festplatten in PCs Sensationsurteil: Schlappe für die Musikindustrie Die besten Schul-PCs & Notebooks Neue Lernsoftware Lautlose Media Center PCs Handy & Walkman: Sony Ericsson W800i PlayStation Portable Bericht vom Intel Developer Forum WCG Finals Österreich Inhaltsverzeichnis als PDF Liebe Leserinnen, liebe Leser Oft ist es ein Kampf gegen Windmühlen, der aussichtslos ist. Allerdings sind Windmühlen, wenn man die symbolische Ebene verlässt, auch nur ein plumpes Räderwerk, welches zum Stillstand gebracht oder verändert werden kann. Es hilft manchmal, wenn man Dinge genau anspricht und den Unmut der Masse etwas schürt. Gemeint sind die vormals dreisten Teilnahmebedingungen des 2. Wiener Fotomarathons, der am 24. September 2005 - am "Tag des Sports" - statt findet. Treue Leser werden sich noch an die letzte WCM-Ausgabe erinnern, in der auf den fünften Punkt der Teilnahmebedingen verwiesen wurde. In diesem stand, dass der Teilnehmer dem Veranstalter unwiderruflich alle Rechte auf die von ihm hergestellten Wettbewerbsbilder inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt überlässt! Dies kann man einfach nur als unzumutbar befinden. Zudem brachte es ein sehr schiefes Bild. Der Veranstalter, immerhin der Wiener Fotohandel, die Wiener Berufsfotografen, unter Mitwirkung des Verbands Österreichischer Amateurfotografen-Vereine (VÖAV) und dem Bundeskanzleramt - also öffentliche(!) Organisationen - kommt somit bei einem "sportlichen" Ereignis an hochqualitatives Fotomaterial, welches mitunter auch für Wien-Werbung genutzt werden könnte. Bilder, die tausende Euro wert sind. Nach Rücksprache mit der Wirtschaftskammer wiegelte man sofort ab. Geld will und wird man mit den Bildern nicht verdienen wollen. Die Bedienungen wurden so hart formuliert, um sich vor etwaigen Klagen der Fotografen zu schützen, wenn das ein oder andere Bild für Flyer etc. über den Fotomarathon verwendet wird. Leider war zu der Zeit der Verantwortliche auf Urlaub und somit wurde WCM auf später vertröstet. Nun, nachdem der Urlaub vorbei ist, und nicht nur die WCM Redaktion lästig war, sondern auch jede Menge WCMLeser und Forums-User nachgefragt haben, hat man den fünften Punkt folgendermaßen geändert: 5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Zusammenhang mit dem 2. Wiener Fotomarathon die Werke für Publikationen zu veröffentlichen. Das Urheberrecht verbleibt beim Autor. Na eben, geht doch! Ein Sieg für alle Teilnehmer.Robert Wanderer
Gedruckt von WCM (http://www.wcm.at/contentteller.php/news_story/wcm_239_im_ueberblick.html)
|