TA: Neues Telekom-Gesetz
Veröffentlicht am: 31.03.2003 09:25:54

Kommende Tarife müssen laut neuestem Entwurf des Telekom-Gesetzes (TKG) für jeden "erschwinglich sein".

Erschwinglich bedeutet in diesem Fall, ein Tarif, der die Kosten bei effizienter Leistungserbringung abdeckt. Dies wird vom Regulator bestimmt.

Besitzer einer Handynummer sollen diese beim Wechsel zu einem anderen Betreiber, samt Vorwahl (!) und ohne Kosten mitnehmen können.

Damit die Netzbetreiber zumindest etwas Geld aus den teuer erkauften UMTS-Auktionen herausholen können, dürfen diese auch verkauft werden. Derzeit erhält der Staat nichtbenutzte Frequenzen wieder.

Das neue TKG soll laut EU-Vorgabe bis 25. Juli 2003 in Kraft treten.

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Gedruckt von WCM (http://www.wcm.at/contentteller.php/news_story/ta_neues_telekom_gesetz.html)