TA: Breitbandförderung
Veröffentlicht am: 17.06.2003 11:31:09

Gemäß dem Budgetbegleitgesetz 2003 kann man bis zu 50 Euro für die Kosten der Herstellung eines Breitband-Internetzuganges und bis zu 40 Euro monatlich für die laufenden Grundentgelte bis Ende 2004 steuerlich absetzen.

Dies gilt allerdings nur für Breitbandanschlüsse (ADSL, Chello, usw) die nach dem 30. April erstmalig hergestellt wurden bzw. hergestellt werden. An- und Abmeldung bzw. ein Betreiberwechsel gelten, wie dem Gesetzestext zu entnehmen ist, nicht als erstmalige Herstellung.

Breitbandtechnik im Sinne der neuen steuerlichen Förderungsmaßnahme liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbandbreite von mind. 256 kbit/Sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist.

Die steuerliche Förderung von Breitband-Internet erfolgt durch die Einkommensteuererklärung bzw. die Arbeitnehmerveranlagung für das abgelaufene Jahr. In den entsprechenden Formularen - E1 für die Einkommensteuererklärung und L1 für die Arbeitnehmerveranlagung - wird im Punkt Sonderausgaben ein diesbezüglicher Absatz eingefügt. Voraussetzung ist, dass die erstmalige Herstellung des Breitband-Internetzuganges nach dem 30. April 2003 erfolgte bzw. die Ausgaben vor dem 1. Jänner 2005 anfallen.

Budgetbegleitgesetz 2003

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