Recht auf Einzelgesprächsnachweis bei Wertkarten Veröffentlicht am: 30.06.2006 13:38:57 Besitzer von Wertkarten-Handys können ab 1. Juli 2006 von ihrem Mobilfunkbetreiber einen Einzelgesprächsnachweis verlangen. Bisher war das nur bei Vertragshandys der Fall. Möglich wurde das verbesserte Service durch eine Novelle der Einzelentgeltnachweisverordnung. Voraussetzung für das Service ist eine kostenlose Authentifizierung des Kunden. "Der Betreiber muss verifizieren, dass derjenige, dem er einen Einzelentgeltnachweis zur Verfügung stellt, auch berechtigter Nutzer der SIM-Karte bzw. des Mobiltelefons ist. Damit bleibt das Kommunikationsgeheimnis gewahrt. Es ist dem Betreiber allerdings überlassen, wie die Authentifikation erfolgt. Denkbar ist beispielsweise das persönliche Erscheinen im Kundenshop, ein qualifiziertes Prozedere auf der Website oder die Authentifizierung mittels digitaler Signatur", so die Telekom-Regulierungsbehörde RTR in einer Aussendung. (apa) |