Musterkläger gegen Deutsche Telekom bestimmt
Veröffentlicht am: 01.08.2006 09:34:48

Im millionenschweren Schadenersatzprozess unzufriedener Aktionäre gegen die Deutsche Telekom hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt einen Musterkläger bestimmt. Der Pensionär aus Baden-Württemberg verklagt den Konzern auf mehr als 1,2 Mio. Euro, die er bei seinem Investment in Telekom-Aktien verloren hat.

Anhand des repräsentativen Falles wird das deutsche Gericht in einer mündlichen Verhandlung wichtige Rechtsfragen im voraus klären, bevor der eigentliche Prozess in erster Instanz fortgesetzt wird. Der Termin für die Verhandlung sei noch völlig unklar, sagte ein Gerichtssprecher. An dem Verfahren Beteiligte rechnen mit einer Vorladung für den späten Herbst.

Juristisches Neuland

Mit der Musterklage wird in Deutschland juristisches Neuland betreten. Grundlage der "Zwischenrunde" beim Oberlandesgericht ist das erst am 1. November 2005 in Kraft getretene Gesetz zum Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), das zur Bündelung von solchen Massenklagen entworfen wurde. Rund 17.000 Aktionäre fordern in 2.500 Klagen von der Deutschen Telekom Schadenersatz für erlittene Kursverluste, weil angeblich zu den verschiedenen Börsegängen des Unternehmens fehlerhafte Angaben gemacht worden seien. Das Landgericht hatte errechnet, dass die Bearbeitung der Fälle ohne Musterklage bis zu 15 Jahre in Anspruch nehmen würde.

Das einst als "Volksaktie" gepriesene Papier der Deutschen Telekom machte den enttäuschten Anlegern keine Freude. Dem Höchststand von 103,40 Euro im März 2000 folgte ein tiefer Sturz, von dem sich die Aktie bis heute nicht erholt hat. Am Montagmittag (31.7.) lag der Kurs bei 12,14 Euro. Normalerweise haben Anleger das Kursrisiko selbst zu tragen. Die klagenden Aktionäre werfen der Telekom jedoch unter anderem vor, den Immobilienbesitz des Unternehmens anfangs falsch bewertet zu haben. Eine Wertberichtigung des Bestands im Februar 2001 beschleunigte den Niedergang des Aktienkurses.

(apa)


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