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Gastinger verteidigt EU-Vorratsdatenspeicherung Veröffentlicht am: 22.02.2006 15:13:52 Justizministerin Karin Gastinger hat die vom SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier geäußerte Kritik an der am Dienstag (21.2.) von den EU-Justizministern formell abgesegnete Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation zurückgewiesen. Maier sei dringend anzuraten, einen Blick in das Archiv der Presseaussendungen seines Vorsitzenden Alfred Gusenbauer zu machen, heißt es in einer Aussendung ihres Ministeriums. Gastinger verwies auf eine SPÖ-Aussendung vom 14. Juni des Vorjahres, in der Gusenbauer einen Europäischen Aktionsplan gegen den Terrorismus forderte. "Zur EU-weiten Datenspeicherung, zur Vorratsspeicherung und Ausweitung der Behaltefrist, erklärte Gusenbauer, dass dies grundsätzlich vorstellbar sei, wenn es sich nicht um eine Speicherung von Inhaltsdaten handelt, sondern um Verbindungsdaten", heißt es darin laut Aussendung des Justizministeriums. Genau diesen Forderungen entspreche nun die vorliegende Richtline. So habe auch die deutsche Parteikollegin Gusenbauers, Justizministerin Brigitte Zypries, die Richtline als ein gutes Beispiel für einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung bezeichnet, so die Justizministerin. Gastinger habe sich erfolgreich gegen eine zu weitgehende Speicherung von Standortdaten und Daten erfolgloser Verbindungsversuche zur Wehr gesetzt. Überdies seien Datensicherheits- und Datenschutzmaßnahmen auf Forderung Gastingers eingeführt worden, heißt es in der Aussendung weiter. Selbstverständlich bleibe es auch dabei, dass solche Daten nur auf Grund richterlicher Anordnung herausgegeben werden dürfen und dies nur zur Aufklärung schwerer Straftaten. (apa) |