EU-Datenspeicherung: Briten weiter für Kompromiss
Veröffentlicht am: 02.12.2005 15:34:48

Die EU-Justizminister ringen in Brüssel weiter um eine Einigung auf eine Regelung für Telefon- und Internet- Datenspeicherung für die Verbrechensverfolgung.

Die EU-Justizminister ringen in Brüssel weiter um eine Einigung auf eine Regelung für Telefon- und Internetdatenspeicherung für die Verbrechensverfolgung.

Ein Kompromisspapier der britischen EU-Präsidentschaft hat laut Delegationskreisen zwar Bewegung in die Sache gebracht, strittig sind allerdings noch die Definition der Verbrechen, bei denen solche Daten abgerufen werden dürfen sowie die Einbeziehung von E-Mails und Internet-Telefonie, was vor allem Frankreich, Dänemark und Schweden verlangen. Irland und die Slowakei lehnen die geplante Richtlinie jedenfalls ab und wollen sich im Falle einer Einigung der Justizminister an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wenden.

Diplomaten gingen am 2. Dezember von einem Kompromiss aus, nicht zuletzt weil die britische Ratspräsidentschaft diesen unbedingt erreichen will. In dem Kompromisspapier soll auch eine Revisionsklausel enthalten sein, die eine Prüfung der Richtlinie nach sechs Monaten vorsieht. Vielen Ländern, darunter Deutschland soll das viel zu kurz sein, sie drängen auf zwei Jahre.

In den Tagen vor dem Treffen mit den Justizministern wurde in intensiven Kontakten mit dem EU-Parlament, an denen auch Justizministerin Karin Gastinger massiv beteiligt war, eine Annäherung mit dem Parlament erzielt. Die beiden großen Fraktionen, die Konservativen und die Sozialdemokraten, haben signalisiert, dass sie Speicherfristen bis zu zwei Jahre akzeptieren würden.

"Die meisten Länder ist klar, dass es jetzt ein Fenster für einen tragfähigen Kompromiss gibt und dass es sonst sehr schwierig wird", so ein Diplomat. Mehr als der nun vorliegende Minimalkompromiss sei unter dem Zeitdruck und mit den sehr unterschiedlichen Ausbaustufen der Netze und Infrastruktur nicht möglich, hieß es weiter.

Inhaltliche Details

Der Kompromissvorschlag der britischen Präsidentschaft sieht eine Frist für die verpflichtende Datenspeicherung zwischen mindestens sechs Monaten und maximal zwei Jahren vor. Die bisher strittigen Fragen, die Pflicht auch erfolglose Anrufe zu speichern bzw. die Kostenerstattung für Telekom- und Internetanbieter wurden in dem Vorschlag nationalen Entscheidungen überlassen. Wer jetzt schon eine Speicherpflicht für versuchte Anrufe vorschreibt, soll sie behalten, die anderen können selbst entscheiden. Ähnlich soll es auch bei der Frage der Kostenerstattung sein: Länder wie Österreich, die den Telekomunternehmen die Abfrage-Kosten laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes ersetzen müssen, können diese Regelung beibehalten, die anderen müssen aber nicht. Das EU-Parlament will die Kostenerstattung eigentlich verpflichtend aufnehmen.

Strittig ist weiter die Frage der Definition jener Verbrechen, für die die Abfrage von gespeicherten Daten möglich sein soll. Der britische Kompromiss spricht jetzt von "schweren Verbrechen", was einigen Mitgliedstaaten nicht weit genug geht. Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries will etwa auch Stalking oder die Verbreitung von Kinderpornografie abgedeckt haben.

(APA)




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