EU: Argentinien bietet angemessenen Schutz für personenbezogene Daten
Veröffentlicht am: 07.07.2003 13:06:31

Die Europäische Kommission hat anerkannt, dass Argentinien einen angemessenen Schutz für personenbezogene Daten bietet. Somit können personenbezogene Daten frei aus der EU nach Argentinien übermittelt werden, ohne dass zusätzliche Garantien erforderlich sind, um den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie zu entsprechen.

Der argentinische Rechtsrahmen umfasst alle wichtigen Datenschutzgrundsätze und seine Durchsetzungsmechanismen entsprechen dem Standard, der von Ländern verlangt wird, die von der EU als Länder mit einem angemessenen Schutz anerkannt werden. Dies wurde von der Datenschutzgruppe bestätigt, einem Beratungsgremium, in dem die unabhängigen Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten vertreten sind.

Die Entscheidung der Kommission stimmt mit der Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) überein die vorsieht, dass die Übermittlung personenbezogener Daten aus Mitgliedstaaten in Nicht-Mitgliedstaaten grundsätzlich erfolgen darf, wenn das fragliche Drittland einen angemessenen Schutz gewährleistet.

Diese Entscheidung wird daher die Übermittlung von Daten aus der EU nach Argentinien erleichtern und sicherstellen, dass die Unternehmen in der EU rechtlich gesehen wissen, woran sie sind; gleichzeitig können die Bürger sicher sein, dass ihre Daten in Argentinien angemessen geschützt werden.

Entsprechende Entscheidungen wurden bereits zu den Datenschutzsystemen in der Schweiz und Ungarn, der Vereinbarung über den sicheren Hafen in den Vereinigten Staaten und dem Canadian Personal Information Protection and Electronic Documents Act erlassen. Argentinien ist das erste lateinamerikanische Land, das hinsichtlich des Datenschutzes den Status eines "Landes mit angemessenem Schutz " erhält.

Einzelheiten zur Datenschutzrichtlinie und ihrer Funktionsweise

Martin Leyrer




Gedruckt von WCM (http://www.wcm.at/contentteller.php/news_story/eu_argentinien_bietet_angemessenen_schutz_fuer_personenbezogene_daten.html)