BWB wirft genauen Blick auf TA/eTel-Deal
Veröffentlicht am: 21.12.2006 11:13:24

Der Leiter der Bundeswettwerbsbehörde (BWB), Walter Barfuß, will die Übernahme des Festnetz- und Internetbetreibers eTel durch den Marktführer Telekom Austria (TA) detailliert prüfen. Angesichts der Größenordnungen sei "klar, dass man sich den Deal sehr genau ansehen muss", sagte Barfuß im Gespräch mit der APA - Zitat: "Das ist sicher keine Sache, die von vornherein durchgewunken wird."

Die Telekom Austria hat ihren eigenen Festnetz-Marktanteil bei Sprachtelefonie zuletzt im Sommer mit 56,3 Prozent und jenen von eTel mit 4,8 Prozent beziffert. Zusammen kommen TA und eTel also auf mehr als 60 Prozent aller Festnetz-Kunden.

Laut Barfuß haben die beiden Parteien schon vor der jüngsten Vertragsunterzeichnung Kontakt mit den Wettbewerbshütern aufgenommen. Auch Wettbewerber hätten sich schon gemeldet, nach deren Auffassung der Zusammenschluss nur unter schweren Auflagen genehmigt werden kann. Vorschläge der Telekom Austria für mögliche Zugeständnisse an die Wettbewerbsbehörde gibt es noch nicht. TA-Vorstand Rudolf Fischer hatte im APA-Gespräch betont, er erwarte keine Auflagen für den Deal.

Auch eine formelle Anmeldung des Deals ist bis dato noch nicht erfolgt. Dies wird - nach weiteren "Prenotifikationsgesprächen" - voraussichtlich bis Mitte Jänner geschehen. Die Bundeswettbewerbsbehörde und der Kartellanwalt haben dann vier Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob sie Auflagen verlangen bzw. ob sie ein vertiefendes Gerichtsverfahren anstreben. "Bis Mitte Februar wird man wissen, wie der Hase läuft", sagte Barfuß. Kommt es zu einem vertieften Gerichtsverfahren würde das noch einmal fünf Monate in Anspruch nehmen.

Mitwirkung der RTR

Bei seiner Bewertung will Barfuß auch die Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR einbinden. Dort gab man sich am Mittwoch wie gewohnt bedeckt. "Zu derartigen Fällen äußern wir uns grundsätzlich nicht", sagte RTR-Sprecherin Daniela Andreasch auf APA-Anfrage. Nach dem Telekommunikationsgesetz fällt der Behörde hier auch keine Kompetenz zu.

Die EU-Kommission wird für den Fall voraussichtlich nicht zuständig sein. Die Brüssel Wettbewerbshüter kann nur dann aktiv werden, wenn eine Übernahme gemeinschaftsweite Bedeutung hat und der gemeinsame Umsatz beider Unternehmen über 5 Mrd. Euro weltweit und über 250 Mio. Euro in der EU liegt. Barfuß geht davon aus, dass die Schwellen nicht überschritten werden, räumt aber ein, die Details noch nicht zu kennen.

Prüft die EU den Fall doch, hat sie nach der Notifizierung zunächst 25 Tage Zeit; um zu entscheiden, ob die Übernahme einfach so genehmigt wird, oder ob eine vertiefte Prüfung durchgeführt wird. Diese Frist verlängert sich um 10 Arbeitstage, wenn die Unternehmen in dieser ersten Phase Zugeständnisse anbieten, um die Genehmigung des Deals zu erleichtern, oder wenn ein Mitgliedstaat einen Antrag auf Rückverweisung des Verfahrens an die eigenen Wettbewerbsbehörden stellt. Das ist möglich, wenn eine Übernahme eigentlich nur ein EU-Land betrifft bzw. dort erhebliche Marktbeeinträchtigungen erwartet werden.

Entscheidet die EU-Kommission den Fall selbst und kommt sie zu dem Schluss, dass ein vertieftes Verfahren notwendig ist, hat sie dafür weitere 90 Arbeitstag Zeit bzw. etwas mehr als 4 Wochen Zeit. Auch diese Frist verlängert sich um 10 Arbeitstage, wenn die Unternehmen in der Zwischenzeit Zugeständnisse anbieten. Zuletzt war Brüssel in Österreich bei der Fusion der heimischen Mobilfunk-Unternehmen T-Mobile Austria und tele.ring aktiv geworden. Nach langmonatiger Prüfung hat die EU diesen Zusammenschluss nur unter weitreichenden Auflagen durchgehen lassen.

(apa)


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